Datenschutz-Bedenken

Kanton Zug muss beim digitalen Impfnachweis über die Bücher

29.03.2021, 17:23 Uhr
· Online seit 29.03.2021, 16:23 Uhr
Wer sich im Kanton Zug gegen Corona impfen lässt, kann sich den Impfnachweis seit einigen Wochen per E-Mail senden lassen. Doch die empfindlichen Daten wie Impfdatum oder verwendeter Impfstoff seien dabei zu wenig geschützt, sagt die Partei «Parat».
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«Gerade in der Pandemie muss das Arztgeheimnis gewahrt und Patientendaten besonders gut geschützt werden, um jede Diskriminierung zu vermeiden», so Parat-Präsident Stefan Thöni in einer Mitteilung am Montag. Ein Patient habe ihn auf die Sache aufmerksam gemacht, bestätigt Stefan Thöni am Montag gegenüber PilatusToday und Tele1. Die Impfdaten des Patienten seien einfach im E-Mail-Anhang einsehbar gewesen. Darunter neben dem Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Impfdatum, auch der verabreichte Impfstoff mit Hersteller und Losnummer, so Thöni. Er sieht darin einen Verstoss gegen den Datenschutz. Die Datenschutzstelle des Kantons Zug habe dies bestätigt. «Wir sind überrascht, dass der Kanton Zug die Datenschutzstelle nicht hinzugezogen hat.»

Für Stefan Thöni gebe es klar bessere Lösungen. Etwa mit einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung, wie sie beispielsweise die Messenger WhatsApp oder Telegram nutzen. «Oder wenn Patienten einen Link für den Download der Daten bekämen, der durch einen SMS-Code geschützt wird.»

Software-Anbieter sieht keinen Fehler

Verantwortlich für den Versand der Daten ist die Software-Firma «OneDoc». Ihre Lösung «CovidProtect» wurde durch den Bund in Auftrag gegeben und den Kantonen zur Verfügung gestellt. Die meisten Zentralschweizer Kantone nutzen diese Software, darunter Zug, Luzern, Schwyz und Uri. OneDoc streitet auf Anfrage von PilatusToday und Tele1 nicht ab, dass die Impfdaten direkt und ohne Ende-zu-Ende Verschlüsselung versendet werden. «Der Versand der E-Mail ist für alle freiwillig», betont Tiago Stämpfli, Head of Business Development bei OneDoc. Zudem seien die E-Mails sehr wohl verschlüsselt. Nur eben mit dem, im Vergleich zu Ende-zu-Ende weniger sicheren, HTTPS-Protokoll. Dies verhindere nicht, dass jemand auf die Daten zugreifen kann, der sich zum Beispiel Zugriff auf den Computer des Betroffenen verschafft. Für Stämpfli sei die Sache aufgrund der Freiwilligkeit kein Verstoss gegen den Datenschutz.

Luzern, Schwyz und Uri verwenden gleiche Lösung

Der Kanton Zug hat inzwischen direkt reagiert. «Per Montagmittag werden vorerst keine Impfdaten mehr per E-Mail versendet», bestätigt Aurel Köpfli von der Zuger Gesundheitsdirektion. Die geimpften Personen erhalten die Nachweise somit nur noch in Papierform, der Kanton speichert diese intern in seiner Datenbank. Man werde das Gespräch mit OneDoc und dem BAG suchen und klären, ob und wie das Vorgehen gegen den Datenschutz verstösst. Die Zuger Datenschutzbeauftragte Yvonne Jöhri konnte auf Anfrage der Agentur SDA am Montagnachmittag auch noch nicht sagen, ob in diesem Fall ein Verstoss vorliegt.

(tma)

veröffentlicht: 29. März 2021 16:23
aktualisiert: 29. März 2021 17:23
Quelle: PilatusToday

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