Kanton Zug will ausländische Millionäre bevorzugen
Ausländer mit einem Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken sollen im Kanton Zug zu einer permanenten Niederlassungsbewilligung kommen, auch wenn sie über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen. Laut einem Staatsrechtler sind die Pläne der Zuger Regierung jedoch verfassungswidrig, schreibt der „Tagesanzeiger“.
Wer eine permanente Niederlassungsbewilligung C will, der muss laut Gesetz einigermassen Deutsch sprechen. Davon ausgenommen sind nur EU- und Efta-Bürger sowie Staatsangehörige aus Drittstaaten mit unverschuldetem sprachlichem Unvermögen wie etwa Analphabeten.
Für ausländische Millionäre mit einem Einkommen von mindesttens 1 Million Franken und einem steuerbaren Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken plant der Kanton Zug jetzt eine Ausnahme. Zug denkt dabei vor allem an reiche Expats aus Südafrika oder Russland, welche auch ohne Deutschkenntnisse eine Bewilligung C erhalten sollen.
Gegen die Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung
Gegenüber dem "Tagesanzeiger" erklärte ein Staatsrechtler, dass die geplante Zuger Gesetzesänderung gegen das Gebot der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung verstosse. Und auch beim Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departement sehe man dies ähnlich, heisst es im Bericht weiter.
Mit der geplanten Gesetzes-Änderung möchte die Zuger Regierung erreichen, dass die reichen ausländischen Millionäre dank der C-Bewilligung im Kanton bleiben.