Kein Nachweis bedeutet nicht «keine K.O.-Tropfen»

01.06.2016, 16:21 Uhr
· Online seit 31.05.2016, 17:15 Uhr
Die Akten zur sogennanten Zuger Sexaffäre: Die Rechtsgutachten und die K.O.-Tropfen-Frage
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11. März 2020 - 10:20

Kein Nachweis bedeutet nicht «keine K.O.-Tropfen»

K.O.-Tropfen. Ein Begriff, den man spätestens seit der sogenannten Zuger Sexaffäre bestens kennt. Die Zuger Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin soll an der Landammanfeier im Dezember 2014 mit K.O.-Tropfen widerstandsunfähig gemacht worden sein. In diesem willenlosen Zustand war es dann zu einem sexuellen Kontakt mit dem Beschuldigten Markus Hürlimann gekommen.

In der sogenannten Zuger Sexaffäre gibt es ohne Aktenkenntnis betrachtet für Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann je drei Möglichkeiten:

  • Sie/er oder beide haben knallhart gelogen.
  • Sie/er hatten einen Filmriss wegen Alkohol.
  • Sie/er hatten einen Filmriss wegen GHB (K.O.-Tropfen) oder einer anderen Substanz.

In der öffentlichen Meinung scheint im Moment zu dominieren, dass Jolanda Spiess-Hegglin gelogen hat und damit einfach einen Seitensprung vertuschen wollte. Das wurde sogar während den Zeugenbefragungen von Seiten der Staatsanwaltschaft suggeriert. Ist es aber wirklich so einfach?

Wenn man alle Akten zur sogenannten Zuger Sexaffäre studiert, dann kann man die Option der Lüge nahezu ausschliessen. Und zwar in Bezug auf beide Parteien. Es wäre eine extrem durchdachte Lügen-Geschichte, die von Anfang hätte geplant werden müssen und in die auch andere Personen involviert gewesen wären. Die Aussagen sind aber praktisch durchgehend deckungsgleich und schlüssig - von Jolanda Spiess-Hegglin, von Markus Hürlimann und auch von den meisten Zeugen. Speziell ist zudem, dass Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann fast zur gleichen Zeit einen Filmriss geltend machen. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Gefühl gehabt hätte, dass eine der beiden Parteien lügt, so hätte sie wegen Irreführung der Rechtspflege gemäss Art. 304 StGB ermitteln müssen. Das hat sie aber nicht.

Bleibt die Frage: Waren K.O.-Tropfen oder eine vergleichbare Substanz im Spiel oder war es nur der Alkohol? K.O.-Tropfen konnten im Verlauf der Strafuntersuchung keine nachgewiesen werden. Anfangs März des vergangenen Jahres schrieb die Zuger Strafverfolgungsbehörde in einer Mitteilung:

«Die Analyse der Haarprobe ergibt keine Hinweise auf die Einnahme oder Verwendung von GHB.»

In den entsprechenden Gutachten in den Akten steht, dass keine K.O.-Tropfen nachweisbar sind. Nicht im Urin, nicht im Blut, nicht in den Haaren. Es steht aber nicht, dass keine K.O.-Tropfen im Spiel waren. Sie waren nicht nachweisbar. Das heisst: Ausschliessen kann man es nicht.

Im Urin und im Blut sind K.O.-Tropfen nur wenige Stunden nachweisbar. Wie zuverlässig die Haar-Analyse bei einmaligem Konsum von K.O.-Tropfen ist, ist in der Expertenwelt sehr umstritten. Marc Augsburger, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin sagte gegenüber Radio Pilatus:

„Eine einmalige GHB-Verabreichung im Haar ist nicht zweifelsfrei zu beweisen. Tatsächlich tritt GHB in geringer Konzentration im Körper wie auch im Haar auf. Eine Einzeldosis müsste eine deutlich vom Grundniveau abweichende  Konzentration im zeitlich entsprechenden Haarsegment hervorrufen, was zum überwiegenden Teil nicht der Fall ist. Regelmässiger Konsum von GHB kann hingegen erkannt werden, da hierbei die GHB-Konzentrationen  im Haar weitaus bedeutender sind.“

Und auch Wolfgang Weinmann vom Institut für Rechtsmedizin Bern schreibt Radio Pilatus:

 „Wenn GHB deutlich erhöht ist in dem entsprechenden Haarsegment gegenüber den anderen Haarsegmenten – dann war GHB im Spiel. Wenn in einer Haaranalyse kein GHB gefunden wird, heisst das nicht automatisch, dass kein GHB im Spiel war. Wissenschaftlich konnte einfach kein erhöhter GHB-Wert nachgewiesen werden. Das heisst dann: Kein Hinweis auf GHB-Aufnahme.“

Die Staatsanwaltschaft Zug bezieht sich in der Untersuchung noch auf ein weiteres Gutachten aus St. Gallen, welches K.O.-Tropfen aufgrund der Zeugenaussagen eher verneint und eine mögliche Ursache beim Alkohol sieht. Jedoch verneint dieses Gutachten einen möglichen Filmriss durch Alkohol:

"Das von Zeugen beschrieben Zustandsbild von Frau Jolanda Spiess liesse sich ohne weiteres durch einen gewissen Alkoholisierungsgrad erklären. Je nach Verträglichkeit könnte dadurch aber allenfalls ein lückenhaftes Erinnerungsvermögen erklärt werden, nicht dagegen einen vollständigen Erinnerungsverlust über einen derart langen Zeitraum ohne nachträgliche Aufhellungstendenz."

Es gibt aber noch weitere Erklärungen, wieso es keinen Filmriss durch Alkohol gewesen sein kann. Für einen Filmriss mit Alkohol braucht man gemäss SuchtSchweiz mindestens 2 Promille Alkohol. Um in die ominöse Captains Lounge zu kommen, wo sich die sexuelle Handlung abgespielt haben soll, muss man mehrere Etagen eine sehr steile und schmale Treppe hinaufgehen. Mit so viel Alkohol im Körper fast unmöglich. Gemäss Zeugenaussagen waren aber weder Jolanda Spiess-Hegglin noch Markus Hürlimann so extrem auffällig in Bezug auf den Alkohol. Eine Zeugin sagte ausserdem aus, dass Jolanda Spiess-Hegglin sogar die Treppe hinaufgesprungen sei. 

Dass eine andere Substanz als Alkohol im Spiel war, ist also möglich und wahrscheinlich. Wolfgang Weinmann vom Institut für Rechtsmedizin Bern schreibt Radio Pilatus:

 „Es gibt noch mindestens eine weitere Substanz mit ähnlichen Wirkungen, welche bei „GHB-Gutachten“ bisher üblicherweise nicht untersucht wird.“

Bei der Beratungsstelle "Rave it safe" hiess es, dass die ganze Geschichte nach einer geringen Dosis GHB in Kombination mit Alkohol und einer allgemeinen körperlichen Verfassung klinge. Das GHB könnte die Wirkung des Alkohols verstärkt haben. Die Veränderung einer Person nach Einnahme von GHB oder einer ähnlichen Substanz sei für andere Personen beobachtbar, sagt Marc Augsburger, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin:

"Die Symptome nach einer Substanzverabreichung treten relativ schnell ein, was auch im Allgemeinen bezweckt ist. Für Aussenstehende, die ununterbrochen mit der betroffenen Person vor dem Ereignis zusammen sind, sollten die Symptome gut zu beobachten sein. Das fehlende Erinnerungsvermögen beim Betroffenen ist nach GHB-Konsum bekannt."

Der einzige, der in der fraglichen Zeit aber ununterbrochen mit Jolanda Spiess-Hegglin zusammen war, war Markus Hürlimann. Und er selbst war möglicherweise auch von den K.O.-Tropfen betroffen. Mehr zu diesem Aspekt folgt am Mittwochabend bei Radio Pilatus.

Das Verfahren gegen Markus Hürlimann wurde letztlich eingestellt, weil man keine Beweise für die Widerstandsunfähigkeit von Jolanda Spiess-Hegglin gefunden hat. In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom August 2015 hiess es:

„Das Verfahren brachte keine Beweise zutage, dass die Privatklägerin während der Landammannfeier widerstandsunfähig war.“

Und so schreibt auch die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Radio Pilatus:

"In der Strafuntersuchung ging es vorab darum, zu klären, ob es zwischen den Beteiligten zu einer sexuellen Handlung kam und ob diese - und dies ist zentral - am willenlosen Opfer erfolgt war. Nur in diesem Fall hätte sich der Beschuldigte strafbar gemacht. Letztendlich hat es an denjenigen Beweisen gefehlt, die eine Widerstandsunfähigkeit von Jolanda Spiess belegt hätten."

Die Frage ist nur, wer die Beurteilung vorzunehmen hat, ob eine Widerstandsunfähigkeit vorlag oder nicht. Die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht? Und ausserdem hätte auch eine Drittperson die Tropfen ins Getränk mischen können. Dann hätte die Staatsanwaltschaft wegen versuchter schwerer Körperverletzung nach Art. 122 StGB gegen Unbekannt ermitteln müssen.

 

Die weiteren Berichte zur sogenannten Zuger Sexaffäre gibt es hier.

veröffentlicht: 31. Mai 2016 17:15
aktualisiert: 1. Juni 2016 16:21

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