Zug

Kein Strafverfahren gegen Zuger Regierung

17.09.2020, 11:33 Uhr
· Online seit 17.09.2020, 10:16 Uhr
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eröffnet kein Strafverfahren gegen die Kantonsregierung. In der Angelegenheit um den ehemaligen Zuger Heilmittelinspektor habe sie sich nicht strafbar gemacht. Der Tatbestand «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» sei nicht erfüllt.
Anzeige

In den vergangenen Wochen hat der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen eingereicht. Von den Strafanzeigen betroffen sind neben einem praktizierenden Arzt auch der Kantonsarzt, der Gesundheitsdirektor sowie der Gesamtregierung. 

Der Heilmittelinspektor des Kantons Zug war im August nach den Strafanzeigen freigestellt worden. Hintergrund ist eine Inspektion in einer Zuger Arztpraxis.

Der Heilmittelinspektor hatte laut Aussagen in der «Zuger Zeitung» Ende Juli eine Arztpraxis kontrollieren wollen. Dabei sei es um das Führen einer Praxisapotheke gegangen. Der Gesundheitsdirektor soll dabei den Heilmittelinspektor aufgefordert haben, auf die Kontrolle zu verzichten. Diese sei darauf um ein paar Tage verschoben worden.

Tatbestand nicht erfüllt

Die Tatvorwürfe der «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» gegen den Gesamtregierungsrat, wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug umfassend geprüft. Dabei gelangte die Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis, dass die beanzeigten Straftatbestände in keiner Weise erfüllt sind. Die vom Anzeigeerstatter teilweise auch öffentlich in Medien geäusserten Vorwürfe treffen nicht zu. Entsprechend wurden sämtliche Anzeigen gegen die Gesamtregierung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.

Auskünfte über die noch nicht abgeschlossenen Verfahren werden laut der Zuger Polizei derzeit keine erteilt. Eine aktive Information über diese Verfahren erfolge mit deren Abschluss.

veröffentlicht: 17. September 2020 10:16
aktualisiert: 17. September 2020 11:33
Quelle: Zuger Polizei

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch