Zug folgt Luzern

Maskenpflicht für Sek-Schüler und Schülerinnen

· Online seit 23.10.2020, 11:46 Uhr
Ab Montag gilt auch im Kanton Zug eine Maskenpflicht an Schulen für Erwachsene und Lernende der Sekundarstufe 1. Der Kanton reagiert damit auf die steigenden Infektionszahlen.
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Wie der Kanton schreibt, gilt die neue Regelung für alle Erwachsenen und Sek-Lernenden im Unterricht, wenn der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann: also praktisch immer. 

Schulen sponsern Masken

Wie der Kanton mitteilt, werden den Schülerinnen und Schülern die Masken von den Schulen zur Verfügung gestellt. (red)

veröffentlicht: 23. Oktober 2020 11:46
aktualisiert: 23. Oktober 2020 11:46
Quelle: PilatusToday

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