Michèle Binswangers Buch über Zuger Landammannfeier darf erscheinen
Wie Anfang Februar bekannt wurde, ging das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin ein. Wie «persoenlich.com» damals schrieb, verlangte die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin, dass es Michèle Binswanger verboten wird, Berichte über sie zu publizieren. Daraufhin verlangte Spiess-Hegglins Anwältin, dass das Bundesgericht eine Revision des eigenen Urteils vornimmt. Das Publikationsverbot wurde deswegen provisorisch wieder in Kraft gesetzt.
Weil das Revisionsgesuch laut «persoenlich.com» jetzt aber abgewiesen wurde, verfällt auch das Publikationsverbot. Einer Veröffentlichung von Binswangers Buch steht also nichts mehr im Weg.
Das letzte Wort noch nicht gesprochen
Oder doch? Denn wie das Onlinemagazine «Zentralplus» berichtet, habe Jolanda Spiess-Hegglin «bereits zu einem Gegenschlag ausgeholt». Gegenüber dem Portal hat die Netzaktivistin bestätigt, dass sie zwischenzeitlich eine sogenannte Unterlassungsklage eingereicht habe.
Bundesrichter sagt, er habe kä Luscht, sein eigenes Urteil zu revidieren. Kann man machen.
— Jolanda Spiess-Hegglin (@JolandaSpiess) May 3, 2022
Und ich sag: Weiter gehts. 🧨💥
Ich habe mich entschieden, mich zu wehren.
Unterlassungsklage ist bereits geschrieben und eingereicht, Verhandlung findet noch diesen Monat statt.
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Das bedeutet konkret: «Jolanda Spiess-Hegglin wird Schadenersatz-, Genugtuungs- und Gewinnherausgabeansprüche gegenüber Michèle Binswanger und/oder einem Verlag geltend machen, sollten persönlichkeits- oder intimsphärenverletzende Aussagen in einem Buch oder einer anderweitigen Publikation veröffentlicht werden», schreibt die Anwältin von Spiess-Hegglin in einer Medienmitteilung, die Zentralplus zitiert. Das Buch würde damit zu einem Risiko-Projekt für Verlage.
(red.)