Bundesgericht entscheidet

Michèle Binswangers Buch über Zuger Landammannfeier darf erscheinen

03.05.2022, 18:06 Uhr
· Online seit 03.05.2022, 15:31 Uhr
Was an der Zuger Landammannfeier von 2014 passierte, sollte in Michèle Binswangers Buch thematisiert werden. Da das Bundesgericht das Revisionsgesuch der ehemaligen Kantonsparlamentarierin Jolanda Spiess-Hegglin ablehnte, darf die Publikation jetzt theoretisch erscheinen, wie «persoenlich.com» berichtet.
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Wie Anfang Februar bekannt wurde, ging das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin ein. Wie «persoenlich.com» damals schrieb, verlangte die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin, dass es Michèle Binswanger verboten wird, Berichte über sie zu publizieren. Daraufhin verlangte Spiess-Hegglins Anwältin, dass das Bundesgericht eine Revision des eigenen Urteils vornimmt. Das Publikationsverbot wurde deswegen provisorisch wieder in Kraft gesetzt.

Weil das Revisionsgesuch laut «persoenlich.com» jetzt aber abgewiesen wurde, verfällt auch das Publikationsverbot. Einer Veröffentlichung von Binswangers Buch steht also nichts mehr im Weg.

Das letzte Wort noch nicht gesprochen

Oder doch? Denn wie das Onlinemagazine «Zentralplus» berichtet, habe Jolanda Spiess-Hegglin «bereits zu einem Gegenschlag ausgeholt». Gegenüber dem Portal hat die Netzaktivistin bestätigt, dass sie zwischenzeitlich eine sogenannte Unterlassungsklage eingereicht habe.

Das bedeutet konkret: «Jolanda Spiess-Hegglin wird Schadenersatz-, Genugtuungs- und Gewinnherausgabeansprüche gegenüber Michèle Binswanger und/oder einem Verlag geltend machen, sollten persönlichkeits- oder intimsphärenverletzende Aussagen in einem Buch oder einer anderweitigen Publikation veröffentlicht werden», schreibt die Anwältin von Spiess-Hegglin in einer Medienmitteilung, die Zentralplus zitiert. Das Buch würde damit zu einem Risiko-Projekt für Verlage.

(red.)

veröffentlicht: 3. Mai 2022 15:31
aktualisiert: 3. Mai 2022 18:06
Quelle: PilatusToday

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