Richtplan

Neuauflage eines Zuger Stadttunnels nimmt Fahrt auf

· Online seit 17.03.2022, 13:25 Uhr
2015 hatte das Zuger Stimmvolk den Stadttunnel an der Urne versenkt. Nun nimmt die Idee eines Autotunnels in der Stadt Zug wieder fahrt auf. Die Baudirektion des Kantons Zug will den von der Stadt gewünschten «einfachen Zentrumstunnel» im geänderten Richtplan verankern. Geschätzter Kostenpunkt: 650 Millionen Franken.
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Die 2015 verworfene Variante eines Stadttunnels, der die Zuger Innenstadt vom Durchgangsverkehr hätte entlasten sollen, war unter anderem an den hohen Kosten von 890-Millionen Franken gescheitert. Dies zeigte eine Umfrage im Nachgang zur Abstimmung. 62,8 Prozent legten ein Nein in die Urne. Selbst die Standortgemeinde Zug lehnte den Tunnel ab.

So weit soll es diesmal nicht kommen. Das waren sich die an der Medienkonferenz vom Donnerstag anwesenden Herren, Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP), Baudirektor Florian Weber (FDP) und Kantonsplaner René Hutter, einig. Sie stellten den knapp 100-seitigen Bericht zur Änderung des kantonalen Richtplans vor. Darin trägt die Regierung unter anderem dem Wunsch der Stadt Zug nach einem «einfachen Zentrumstunnel» Rechnung.

Der Zuger Stadtrat sieht in einem solchen Tunnel einen «Pfeiler ihrer künftigen Mobilitätspolitik», wie es im Bericht heisst. Er erlaube es, Strassen, Plätze und Freiräume aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Baudirektion unterstützt diese Begehren, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.

Damit die Neuauflage des Stadttunnels aber nicht wieder quasi vor der Ziellinie an zu hohen Kosten scheitert, will die Regierung diesmal einen anderen Weg einschlagen, wie Finanzdirektor Tännler sagte. «Wir wollen dem Volk zuerst einen Rahmenkredit vorlegen.» Mit dem bewilligten Geld soll dann der Tunnel realisiert werden.

Tunnel vom Casino zum Gubelloch

Die Variante, welche die Baudirektion bevorzugt, sieht einen 2,1 Kilometer langen Tunnel mit Portalen beim Casino sowie beim Gubelloch vor. Es sei die Variante mit dem geringsten städtebaulichen Eingriff, sagte Hutter. Weil das nördliche Portal ausserhalb von Wohngebieten zu liegen kommen soll, könne das Risiko für Einsprachen gesenkt werden. Die Kosten für den Zentrumstunnel werden auf rund 650 Millionen Franken geschätzt.

Der Kanton Zug verfüge über das nötige Eigenkapital, er könne diese Investition gut verkraften, versicherte der Zuger Finanzdirektor. Dabei verwies er auf die «ausgezeichnete finanzielle Lage», in der sich der Kanton befinde. Zur Erinnerung: 2020 schloss der Kanton die Rechnung mit einem Plus von 285,5 Millionen Franken ab. Auch in den Folgejahren winken Überschüsse in dreistelliger Millionenhöhe.

Baubeginn vor 2035

Kantonsplaner Hutter erinnerte daran, dass die Idee eines Stadttunnels in Zug eine lange Geschichte hat. Seit den 1960er-Jahren ist er Teil eines künftigen Strassennetzes in der Stadt Zug. Nun soll es aber nicht mehr so lange dauern, bis der Durchgangsverkehr unterirdisch die Stadt durchqueren kann. Die Baudirektion unterstützt das Begehren der Stadt auch in Bezug auf eine hohe Priorisierung und schnelle Behandlung.

So ist der angedachte Zeitplan straff, die öffentliche Mitwirkung für die zahlreichen Richtplananpassungen beginnt am Samstag und dauert zwei Monate. Läuft alles nach Plan, will die Regierung die entsprechende Finanzierungsvorlage bis Ende Jahr ausarbeiten, so dass der Kantonsrat im Frühling 2023 darüber befinden kann. Danach kommt sie wohl noch vors Volk. Baubeginn soll vor 2035 sein.

Hutter betonte, dass ein Tunnel nur die gewünschte Entlastung bringe, wenn oberirdisch auch genügend flankierende Massnahmen realisiert würden. Es soll für Autofahrer keine Option mehr sein, den Weg durch die Stadt zu wählen.

Zweites Tunnelprojekt im Ägerital

Parallel zum Projekt eines Stadtzuger Zentrumtunnels soll auf Wunsch der Gemeinde auch das Projekt eines Entlastungstunnels in Unterägeri im kantonalen Richtplan festgeschrieben werden - ebenfalls ein Begehren mit einer langen Vorgeschichte. Die von der Baudirektion angedachte Variante würde sich auf rund 310 Millionen Franken belaufen. Auch hier soll der Baubeginn vor 2035 angepeilt werden.

Ein weiteres Thema der Richtplanrevision ist der Kiesabbau. Das Bundesgericht hatte im Januar eine Beschwerde der Gemeinde Cham gegen die Festsetzung des Kiesabbaugebiets Hatwil gutgeheissen. Nach wie vor soll das Kieskonzept bis 2025 revidiert werden, heisst es im Bericht. Die vom Bundesbericht aufgeworfenen Fragen seien Teil des zu revidierenden Kieskonzepts.

veröffentlicht: 17. März 2022 13:25
aktualisiert: 17. März 2022 13:25
Quelle: sda

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