Kanton Zug

Parlament verbessert Anstellungsbedingungen für Kantonsangestellte

· Online seit 25.08.2022, 17:05 Uhr
Das Zuger Kantonsparlament hat am Donnerstag in erster Lesung die Vorschläge der Regierung diskutiert, wie sie die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimieren will. Grundsätzlich stiessen diese auf Zustimmung. Der Ratslinken aber gingen sie zu wenig weit.
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Geplant sind unter anderem drei bis fünf Tage mehr Ferien für Verwaltungs- und Gerichtspersonal. Lehrpersonen sollen eine zusätzliche altersabhängige Entlastungslektion erhalten. Das bestehende Lohnsystem soll moderner und flexibler werden. Die aktuellen Mindest- und Höchstlöhne bleiben unverändert.

Ziel der Anpassungen ist es, das Lohnsystem und die Anstellungsbedingungen zu verbessern und dadurch die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber zu erhalten. «Wir wollen motiviertes Personal, Leute die Leistungsbereitschaft zeigen und wir wollen dem Fachkräftemangel entgegentreten mit einem modernen Personalgesetz», sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) am Donnerstag im Parlament.

16 Millionen Franken jährlich

Andreas Hausheer (Mitte), Präsident der Staatswirtschaftskommission (Stawiko), machte darauf aufmerksam, dass die vorgesehenen Anpassungen jährliche Mehrkosten von über 16 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden bedeuten. Das sei «sicher keine kleine Sache», sagte Hausheer in der mehrstündigen Debatte.

Die Stawiko beantragte, den Lehrpersonen eine zusätzliche altersabhängige Entlastungslektion erst ab dem 50. Altersjahr zu gewähren und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen ab dem 45. Altersjahr.

Die Verwaltungsmitarbeitenden erhielten auch erst ab 50 mehr Ferien, argumentierte die Stawiko und konnte das Parlament damit überzeugen. Entsprechend chancenlos blieb der Antrag von Luzian Franzini (ALG), den Lehrpersonen in den Gemeinde bereits ab dem 40. Altersjahr eine Entlastungslektion zu gewähren.

«Gut austariertes Gesamtprojekt»

Die Mitte-Fraktion bezeichnete die Vorlage als ein «ausgewogenes und gut austariertes Gesamtpaket». Es ermögliche Verwaltungsangestellten und Lehrpersonen attraktive Anstellungsbedingungen, sagte Fabio Iten.

Es sei nicht so, dass die SVP-Fraktion alle diese zum Teil «sehr massiven Ausbauschritte zu Gunsten der Arbeitnehmer» bejubeln würde, sagte Kommissionssprecher Emil Schweizer. «Schliesslich sprechen wir von Zusatzausgaben von nicht weniger als 12 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton.» Aber im Sinne einer Kompromisslösung könne die SVP-Fraktion mit dem Gesamtpaket leben.

Thomas Magnusson (FDP) sprach von einem «ausbalancierten Paket», das «verhebt». «Zug ist und bleibe ein Top-Arbeitgeber», sagte er und versicherte: «Die FDP-Fraktion wird den linken Fantasieanträgen widerstehen.»

Der Vorschlag der Regierung sei ein «überfälliger Schritt in die richtige Richtung», sagte Christian Hegglin (SP). Dieser solle so bald als möglich umgesetzt werden. Die Vorlage enthalte viele Verbesserungen und Modernisierungen.

Forderungen von links

Zwar begrüsse auch die ALG diese Reform im Grundsatz, sagte Franzini. «Doch diese Anpassungen reichen einfach nicht», sagte er. In wirtschaftlichen Belangen gebe sich Zug ja auch nicht mit Mittelmass zufrieden. Und wenn man sich die «dramatischen Meldungen» zum Lehrermangel anschaue, werde klar, dass es Korrekturen brauche.

So beantragte die ALG unter anderem, die Löhne generell um 2,5 Prozent zu erhöhen, scheiterte damit aber im Parlament mit 55 zu 20 Stimmen. Auch die Anträge auf vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von vier Wochen (42 zu 18 Stimmen) sowie auf die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs von zwei auf vier Wochen (46 zu 18 Stimmen), fanden keine Mehrheit.

Rita Hofer (SP) stellte den Antrag, dass die Vergabe des Dienstaltersgeschenks für alle gleich gehandhabt werden solle. Das heisst, auch Lehrpersonen sollten das Geschenk ganz oder teilweise als Urlaub beziehen können. Das Parlament lehnte diesen Vorschlag zwar knapp mit 36 zu 33 Stimmen ab, stimmte dafür Hofers Eventualantrag zu, dass die Lehrpersonen die Hälfte als Urlaub beziehen können. Dieser Entscheid war noch knapper mit 35 zu 34 Stimmen.

Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

veröffentlicht: 25. August 2022 17:05
aktualisiert: 25. August 2022 17:05
Quelle: sda

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