Häusliche Gewalt
Rüstmesser-Attacke in Cham: Ehefrau verurteilt
04.01.2021, 06:19 Uhr
· Online seit 04.01.2021, 06:13 Uhr
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Als «qualifiziert» gelten Straftaten, bei denen eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand eingesetzt worden sind. Weil Opfer und Täter verheiratet sind, gilt die Tat auch als Offizialdelikt und wird als einfache Körperverletzung innerhalb der Ehe verfolgt.
Wie «zentralplus» berichtet, wurde die Hausfrau zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die 1'800 Franken muss sie aber nur zahlen, wenn sie in den nächsten zwei Jahren wieder straffällig wird.
Sofort bezahlen muss sie eine Busse von 450 Franken, sowie die Verfahrenskosten von 400 Franken.
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