Spiess-Hegglin akzeptiert Entscheid

08.09.2015, 05:44 Uhr
· Online seit 08.09.2015, 05:37 Uhr
Sie zieht den Einstellungsentscheid nicht an das Zuger Obergericht
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Im sogenannten Zuger Sexskandal ist eines der beiden Verfahren definitiv abgeschlossen. Die grüne Kantonsparlamentarierin Jolanda Spiess Hegglin verzichtet auf den Weiterzug an das Zuger Obergericht. Die Zuger Strafverfolgungsbehörden hatten vergangene Woche entschieden, das Verfahren einzustellen. "Weil wir juristisch nicht weiterkommen, ziehe ich das Urteil nicht weiter", bestätigte Spiess-Hegglin gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung von "20 Minuten Online". Recht und Gerechtigkeit seien zwei Paar Schuhe. "Bei einer Vergewaltigung steht immer Aussage gegen Aussage und die Frau zieht meistens den Kürzeren." Mit Spiess-Hegglins Entscheid wird die Einstellung des Verfahrens gegen Hürlimann rechtskräftig.

Schuld nicht bewiesen

Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, beteuerte Hürlimann vor den Medien seine Unschuld. Er deute die Einstellung so, dass seine Unschuld bewiesen sei, sagte Spiess-Hegglin. Sie sehe es hingegen so, dass seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. "Das ist ein grosser Unterschied." Der SVP-Politiker war in der Voruntersuchung vom Verdacht auf Schändung seiner Kantonsratskollegin während der Landammannfeier vom vergangenen Dezember entlastet worden. Der Einsatz von illegalen Substanzen wie KO-Tropfen konnte nicht nachgewiesen werden. Mit der Einstellung des Verfahrens wurden ihm Genugtuung und Entschädigung zugesprochen.

Noch ein Verfahren offen

Juristisch ist der Konflikt aber noch nicht ganz vom Tisch. Offen ist eine Klage von Hürlimann gegen Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung. Dieses Verfahren läuft noch.

veröffentlicht: 8. September 2015 05:37
aktualisiert: 8. September 2015 05:44

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