Urteil: Zuger Penthouse-Mörder wird verwahrt

3. März 2017, 12:57 Uhr
Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgelehnt
Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgelehnt
© Radio Pilatus
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Das Zuger Obergericht hat das Urteil des Strafgerichts im Fall um den sogenannten Penthouse-Mörder bestätigt. Damit wird der Handwerker nach verbüssen seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe verwahrt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Beschwerde verlangt, dass die Verwahrung als lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen wird (Radio Pilatus berichtete). Damit hätte der Beschuldigte keine Möglichkeit mehr darauf gehabt, irgendwann wieder frei zu kommen. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Verwahrung wird eine lebenslängliche Verwahrung nämlich nicht periodisch überprüft. Das Zuger Obergericht lehnte dies aber genau so ab, wie den Antrag der Verteidigung. Diese verlangte, dass der Prozess neu aufgerollt wird und der Beschuldigte gar nicht verwahrt werden soll.

Angeklagter schon seit 8 Jahren in Haft
Der Angeklagte hatte laut Anklage im Februar 2009 in einer Penthouse-Wohung in Zug eine 54-jährige, vermögende Frau erdrosselt und auch deren 36-jährige Haushaltshilfe umgebracht. Aus der Wohnung raubte er verschiedene Wertgegenstände und legte anschliessend einen Brand, um die Spuren zu verwischen. Kurz darauf wurde der Mann verhaftet und sitzt seither in Haft, seit einiger Zeit im vorzeitigen Strafvollzug.

veröffentlicht: 3. März 2017 12:13
aktualisiert: 3. März 2017 12:57