Vermisste wohlauf

«Vater sagte, dass es seinem Sohn in der Schweiz nicht gefalle»

14.08.2020, 18:12 Uhr
· Online seit 14.08.2020, 17:11 Uhr
Am Freitagnachmittag kam die Meldung, dass der Zuger Strafverfolgungsbehörden den Standort des vermissten Vaters und dessen Sohn bekannt sei. PilatusToday und Tele 1 haben mit Mediensprecher Frank Kleiner gesprochen.

Quelle: PilatusToday

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Wie sind die Zuger Strafverfolgungsbehörden auf den Aufenthaltsort der beiden Vermissten aufmerksam geworden?

Am vergangenen Dienstag kurz vor Mittag hat uns ein Telefonat direkt aus dem Irak erreicht. Beim Anrufer handelte es ich um den 36-jährigen Mann, welcher sich selbst meldete und darüber informierte, dass er und sein Sohn im Irak weilen würden.

Hat der Mann gesagt, weshalb er mit seinem Sohn in den Irak gereist ist, ohne jemanden darüber zu informieren?

In einem längeren Gespräch via Skype sagte uns der Mann, dass er merkte, dass es seinem vierjährigen Sohn in der Schweiz nicht gefalle und er sich nicht wohlfühle. Deshalb habe er entschieden, in sein Heimatland zurückzukehren.

Wie geht es dem Kind?

Wir haben bei diesem Skype-Gespräch natürlich auch die Möglichkeit gehabt, mit dem Kind zu sprechen und ihn auch auf Kamera zu sehen. Aber das ist ein vierjähriges Kind und ist natürlich im Umgang mit fremden Personen sehr zurückhaltend und scheu. Sofern wir dies über Skype aber beurteilen können, ist der Junge wohlauf und auch das Verhältnis mit dem Vater dürfte man als liebevoll, nah und gut bezeichnen.

Wie hat die Mutter des Vierjährigen auf die Meldung aus dem Irak reagiert?

Die Mutter ist einerseits erleichtert, da sie nun Kenntnis hat, dass es ihrem Sohn gut geht. Andererseits ist die Situation sehr belastend. Sie hat ihren vierjährigen Sohn nun während mehreren Wochen nicht mehr gesehen.

Was ist das weitere Vorgehen?

Aus Sicht der Zuger Strafverfolgungsbehörden haben wir zum jetzigen Zeitpunkt alles gemacht, was in unserer Macht steht. Es besteht zwischen der Schweiz und dem Irak kein Staatsvertrag, welcher bei solchen Familienkonflikten hilft. Da können wir quasi nichts mehr machen. Zudem muss man sich auch bewusst sein, dass der Vater und sein vierjähriger Sohn die irakische Staatsbürgerschaft besitzen und kein Land seine Landsleute einfach ausliefern würde. Wenn die Mutter nun weitere Forderungen hat, dann muss sie im Irak den Rechtsweg beschreiten.

Trotzdem bleiben sowohl der Vater als auch sein Sohn im Fahndungssystem. Warum?

Der Vater hat eine Straftat begangen, indem er ein Kind entführt hat. Dies wird strafrechtlich verfolgt und erlischt nicht einfach so. Deshalb bleiben beide im Fahndungssystem ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sie in die Schweiz ausgeliefert würden, wenn sie irgendwo im Schengenraum in eine Kontrolle kommen würden.

(mja, fab)

veröffentlicht: 14. August 2020 17:11
aktualisiert: 14. August 2020 18:12
Quelle: PilatusToday

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