«Weder Stichflamme noch Explosion» – Pilot widerspricht Polizei | PilatusToday
Ballonunfall Hünenberg

«Weder Stichflamme noch Explosion» – Pilot widerspricht Polizei

19.06.2023, 20:43 Uhr
· Online seit 19.06.2023, 20:25 Uhr
Die Zuger Polizei berichtete, dass es am Samstag sieben Verletzte bei einem Heissluftballon-Absturz gab. Zudem war in der Mitteilung die Rede, dass der Ballon bereits abgehoben war. Dem widerspricht der Heissluftballon-Pilot.
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Laut der Medienmitteilung der Zuger Polizei ist der Ballon beim Startmanöver in Brand geraten und aus kurzer Distanz unsanft auf dem Boden gelandet. Es folgte ein Grossaufgebot der Rettungsdienste. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen. Von den sieben Personen an Bord hätten sich drei Passagiere schwer verletzt, vier weitere erlitten leichte Verletzungen.

«Es war keine filmreife Szene»

Der Mitteilung widerspricht der Heissluftballon-Pilot. Wie er gegenüber «zentralplus» sagt, habe es weder eine Stichflamme noch eine Explosion gegeben. «Es ist nicht so, wie man sich das in den Filmen vorstellt.» Durch das Feuer habe der Korb an einer Ecke Feuer gefangen. Er habe drei der Fahrgäste gebeten auszusteigen. Zudem sei es nicht korrekt, dass der Ballon bereits abgehoben ist.

«Wir standen mit dem Heissluftballon am Boden, es war kurz vor dem Start. Ich habe dann die externe Füllflasche, mit der wir den Ballon füllen, abgehängt», so Arnold weiter gegenüber «zentralplus». Er habe bemerkt, dass es ein Leck am Anschluss der Flasche zum Schlauch gab. «Es trat eine Propangaswolke aus, die sich wegen der Flamme am Brenner entzündete.»

Unfallhergang wird von SUST untersucht

«Wir stützen uns auf Aussagen von Auskunftspersonen», versichert Polizeisprecher Frank Kleiner gegenüber dem Newsportal. Punkto Schwere der Verletzungen erklärt Kleiner, dass sich die Polizei stets auf die Angaben der medizinischen Fachkräfte, welche die Verletzten betreuen, stütze.

Der genaue Unfallhergang werde von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) geprüft. Die Zuger Polizei informierte die Bundesanwaltschaft, da die Zuständigkeit für die Strafverfolgung bei dieser liegt.

(red.)

veröffentlicht: 19. Juni 2023 20:25
aktualisiert: 19. Juni 2023 20:43
Quelle: PilatusToday

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