Zug stimmt über Denkmalschutzgesetz ab
Am 24. November stimmen die Zugerinnen und Zuger über das neue Denkmalschutzgesetz ab. Mit dem neuen Gesetz wird es schwieriger ein neues Gebäude unter Schutz stellen zu können. Deshalb haben Zuger Historiker, Archäologen und Heimatschützer das Referendum ergriffen. Sie befürchten, dass mit dem neuen Gesetz ein wichtiges kulturelles Erbe verloren geht.
Grundlage für einen wirksamen Denkmalschutz bildet im Kanton Zug das Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz, kurz das Denkmalschutzgesetz. Es ist seit 1991 in Kraft. Verschiedene zentrale Bestimmungen werden mit der Revision angepasst.
Befürworter wollen nur schützen, was schützenswert ist
Im Kanton Zug gibt es viele wertvolle Denkmäler, wie die Zuger Altstadt, das Zurlaubenhaus in Oberägeri, die alte Tobelbrücke oder historische Kirchen und Bauerhäuser. Laut den Befürwortern steht die Vorlage für einen wirkungsvollen Denkmalschutz. Durch die Erhöhung der Anforderungen für neue Unterschutzsstellungen soll sichergestellt werden, dass nicht mehr nach dem Giesskannenprinzip Gebäude unter Schutz gestellt werden.
Gegner befürchten einen Verlust des kulturellen Erbes
Gemäss den Gegnern des neuen Denkmalschutzgesetzes sind heute nur 2.2 Prozent des Gebäudebestands im Kanton Zug geschützt (schweizweit sind es 3.5 Prozent). Schon jetzt müssen Gebäude einen «sehr hohen» wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert haben, damit sie als schutzwürdig eingestuft werden können. Mit der nochmaligen Verschärfung der Kriterien befürchtet das Referendumskomitee, dass kaum mehr ein Objekt unter Schutz gestellt werden könnte oder dass bereits unter Schutz gestellte und teilweise mit Beitragszahlungen von Kanton und Gemeinden umgebaute Gebäude wieder aus dem Schutz entlassen werden müssten.
Kantonsrat und Regierungsrat steht hinter dem neuen Gesetz
Der Kantonsrat empfiehlt ein Ja zur Vorlage des Denkmalschutzgesetzes. Auch der Regierungsrat steht hinter dem neuen Gesetz.