Zuger Andreasklinik klagt gegen Entzug von Leistungsauftrag
Anfang Dezember hatte der Zuger Regierungsrat die neue Spitalliste festgesetzt. Diese sieht vor, dass in Zukunft nur noch das Zuger Kantonsspital einen «uneingeschränkten Leistungsauftrag im Bereich der stationären Grund- und Notfallversorgung» hat, wie es die Andreasklinik in einer Mitteilung schreibt.
«Nicht bedarfsgerecht und rechtswidrig»
Diesen Entscheid der Regierung hält die Hirslanden-Gruppe für «nicht bedarfsgerecht und rechtswidrig». Er sei nicht bedarfsgerecht, weil die Andreasklinik in vielen Bereichen, in denen ihr die Leistungsaufträge entzogen würden, versorgungsrelevant ist. So beschreibt es Stéphan Studer, Chief Operating Officer der Hirslanden-Gruppe, in der Mitteilung. Das beabsichtigte Versorgungsmonopol zugunsten des Zuger Kantonsspitals stünde ausserdem im Widerspruch zum Krankenversicherungsgesetz.
Tele 1-Bericht zum Knatsch um die Spitalliste
Quelle: Tele 1
Angebot bleibt vorerst bestehen
Während des Beschwerdeverfahrens gilt die aktuell gültige Zuger Spitalliste 2012 für die Andreasklinik weiter. Unter anderem stehen die Notfall- und die Geburtenabteilung allen Patientinnen und Patienten weiterhin zur Verfügung. Die neue Liste hätte 2023 in Kraft treten sollen.
Petition wehrte sich gegen Abbau
Laut der Zuger Regierung könnte auch mit der neuen Spitalliste der Grossteil der heute schätzungsweise 5000 Notfallbehandlungen weiterhin in Cham durchgeführt werden. Schwere Notfälle wie Verkehrsunfälle, Herz- oder Hirnschläge würden bereits heute an andere Spitäler verwiesen. Mit dem Wegfall des Spitalnotfalls müsse die Klinik weniger Vorhalteleistungen wie Notfall-OP und -Radiologie bereithalten.
Gegen die Konzentration hatte sich auch eine Petition gewehrt. Eine IG hatte diese im November eingereicht mit 5600 Unterschriften. Sie kritisiert, der Abbau würde nicht nur der Andreasklinik, sondern der Gesundheitsversorgung im Kanton schaden. Der Bevölkerung drohe der Verlust ihrer Wahlfreiheit.
(red./sda)