Zuger Beizen dürfen im Corona-Winter Heizpilze aufstellen
Dies sei eine zeitlich beschränkte Sofortmassnahme, um die Gastronomen unkonventionell zu unterstützen, sagte Postulant Rainer Leemann (FDP). Der Rat folgte seinem Aufruf mit 57 zu 11 Stimmen.
Während der kalten Periode sollen laut den Postulanten temporär im Aussenbereich Heizpilze und andere Heizanlagen betrieben werden dürfen, die vorzugsweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zari Dzaferi (SP) sagte, es sei begrüssenswert, dass über kreative Wege diskutiert werde, um den Gastronomen zu helfen. Die Regierung soll eine Sonderregelung ausarbeitet, die befristet bis Ende März oder April gelten soll, auch wenn sie dem Credo des Klimaschutzes diametral entgegen stehe.
Auch die ALG sagte, sie stecke im Dilemma zwischen Notwendigkeit und Umweltschutz. Aber der Umweltschutz solle nicht gegen die Gastrobetriebe ausgespielt werden, sagte Tabea Zimmermann Gibson. Die ALG wollte, dass der Kanton die Mehrkosten übernimmt, die bei der Verwendung von erneuerbarem Strom oder Gas anfallen. Dieser Antrag scheiterte aber mit 52 zu 16 Stimmen.
Auch andernorts ein Thema
Die CVP-Fraktion sprach sich grossmehrheitlich gegen die Heizpilz-Idee aus. «Wer will schon im Winter in einem Zelt sitzen, wenn im warmen, gemütlichen Restaurant die Hälfte der Tische leer sind?», fragte Benny Elsener.
Dagegen war auch Stéphanie Vuichard (ALG). Sie zweifle, ob Heizpilze das Problem lösten. «Mietzinsreduktionen beispielsweise seien effektiver», so Vuichard. Philip C. Brunner (SVP) sagte, man könne Kosten sparen mit diesem Vorstoss. «Erlauben wir den Wirten, sich selber zu helfen und verhindern wir nicht einfach Massnahmen, die helfen, diese Pandemie etwas abzudämpfen.»
Regierung gibt grünes Licht
Auch die Kantonsregierung hat der temporären Anpassung des Energiegesetzes zugestimmt. Die entsprechende Verordnung tritt am 5. Dezember in Kraft und gilt voraussichtlich bis Ende April.
Luzern bleibt hart
Die Heizpilz-Idee beschäftigte schon andernorts die Politik. In Luzerner Gastrobetrieben etwa bleiben diese verboten, das hatte das Kantonsparlament im September beschlossen. In den Städten Zürich und Winterthur dagegen erlauben die Behörden den Beizen temporär Aussenheizungen, wenn diese nicht mit Gas oder Strom betrieben werden.