Zuger Gemeinden können Schulsystem frei wählen

12.06.2015, 13:50 Uhr
· Online seit 29.01.2015, 15:55 Uhr
Eine Frühförderung will das Kantonsparlament nicht im Gesetz verankern
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Wie soll die Unterstufe an den Zuger Schulen organisiert sein? Traditionell mit Kindergarten und 1./2. Klasse – oder mit einer Grundstufe. Das heisst Kindergarten und 1./2. Klasse gemeinsam in einem Schulzimmer? Die Zuger Gemeinden können dies künftig frei entscheiden. Das Kantonsparlament hat das Schulgesetz entsprechend angepasst. Damit sind im Kanton Zug künftig verschiedene Regelungen möglich.

SP warnte vor einem Wildwuchs

Vor allem für kleinere Schulhäuser, wenn Klassen zusammen geführt werden müssen, könnten diese Modelle sinnvoll sein, sagte Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Die SP warnte vergeblich vor einem Wildwuchs. Eine Mehrheit des Kantonsparlamentes teilte diese Angst nicht.

9. März 2020 - 11:49

Zuger Gemeinden können Schulsystem frei wählen

Kantonsparlament will Frühförderung nicht verankern

Weiter hat sich das Kantonsparlament dagegen ausgesprochen, dass die Kinder bereits vor der Schule im Deutsch gefördert werden sollen. Es will diese Frühförderung nicht im Gesetz verankern. Die Gemeinden dürfen zwar weiterhin Frühförderung anbieten. Sie können die Eltern und die Kinder aber nicht zwingen mitzumachen.  Das gesamte Schulgesetz wird in einer zweiten Lesung im Kantonsparlament nochmals beraten.

veröffentlicht: 29. Januar 2015 15:55
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:50

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