Kündigung rechtens

Zuger Heilmittelinspektor verliert vor Gericht

15.09.2021, 10:19 Uhr
· Online seit 15.09.2021, 10:15 Uhr
Seine fristlose Entlassung war rechtens. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Verwaltungsgericht im Fall des ehemaligen Zuger Heilmittelinspektors Luděk Čáp.
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Weil er gegen den Willen seiner Vorgesetzten eine Praxis kontrollierte, kam es im Sommer 2020 zum Knatsch. Der ehemalige Heilmittelinspektor wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und leitete rechtliche Schritte ein. Unter anderem zeigte er den Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri, den Gesundheitsdirektor Marin Pfister sowie die gesamte Zuger Regierung an. Inmitten des Wirbels wurde Luděk Čáp fristlos entlassen und wandte sich immer wieder an die Medien.

Das Verwaltungsgericht hat ihn nun abblitzen lassen. Mit seinem Schritt an die Medien habe er das Amtsgeheimnis verletzt. Andererseits habe er mit seinem Verhalten das Vertrauensverhältnis irreparabel beschädigt, schreibt die «Luzerner Zeitung». Damit war die Kündigung rechtens, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

veröffentlicht: 15. September 2021 10:15
aktualisiert: 15. September 2021 10:19
Quelle: PilatusToday

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