Zug

Zuger Parlament genehmigt neuen Aktionärbindungsvertrag

· Online seit 28.05.2020, 11:01 Uhr
Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag der Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärsbindungvertrag zugestimmt. Der Antrag der SVP für ein Behördenreferendum scheiterte. Diese befürchtete, dass mit dem neuen Vertrag die Stromversorgung aus den Schweizer Händen gleiten würde.
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Bei der Schlussabstimmung folgte das Parlament dem Antrag der Regierung mit 50 zu 30 Stimmen und genehmigte die Vertragsablösung. Daraufhin stellte Beni Riedi im Namen der SVP-Fraktion den Antrag auf ein Behördenreferendum. Dieser scheiterte jedoch mit 18 zu 57 Stimmen. Für das Zustandekommen wäre ein Eindrittelmehr nötig gewesen.

Bereits bei der ersten Lesung vor einem Monat sorgte dieses Geschäft für Diskussionen. Der Gründungsvertrag der früheren Nordostschweizer Kraftwerke (NOK) beziehungsweise der heutigen Axpo Holding AG aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem neuen Aktionärbindungsvertrag wollen die Kantone und Kantonswerke die Axpo Holding AG «in einem dynamischen Umfeld» stärken, wie die Regierung in der Vorlage schreibt.

Der Kanton Zug hält einen Anteil von rund 0,9 Prozent und ist damit der kleinste Aktionär. Das neue Vertragswerk sollte die Minderheitsrechte der Kleinaktionäre sichern, sodass gegenüber dem NOK-Gründungsvertrag keine Nachteile entstünden. Die Ablösung soll per 1. Januar 2021 erfolgen. Sie kommt jedoch nur dann zustande, wenn alle Eigner zustimmen.

Kritik von SVP und CVP

Es gehe hier auch um die Absicherung, dass wichtige Versorger in Schweizer Händen blieben, sagte Jean Luc Mösch von der CVP-Fraktion. Ins gleiche Horn stiess die SVP bereits in der ersten Lesung: «Wir wollen keine Scheichen oder Chinesen an den Hebeln unserer Schweizer Wasserkraft.» Oder: «Wollen wir, dass sich ausländische Investoren sich an Schweizer Subventionen bereichern können?», lauteten Voten. So stellte die SVP-Fraktion am Donnerstag nach der Schlussabstimmung den Antrag für ein Behördenreferendum.

Die kritischen Stimmen aber schafften es auch in der zweiten Lesung nicht, das Blatt zu wenden. So zeigte insbesondere Regierungsrat Heinz Tännler (SVP) kein Verständnis für den Antrag der SVP-Fraktion. «Wenn wir der Ablösung nicht zustimmen, bleiben wir beim alten Vertrag.» Er befürchtete, dass bei einer Volksabstimmung «Populismus» betrieben werde. Und warnte, dass die Thematik sehr schwer vermittelbar sei.

Man spreche hier von 0,973 Prozent des Aktienkapitals, führte Karen Umbach (FDP) dem Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor Augen. «Wollen wir wirklich, dass das Volk über die Ablösung des NOK-Vertrags abstimmen muss?», fragte sie. «Lassen wir die Kirche im Dorf.»

veröffentlicht: 28. Mai 2020 11:01
aktualisiert: 28. Mai 2020 11:01
Quelle: sda

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