Kantonsparlament

Zuger Staatsangestellte dürfen weiterhin im Parlament politisieren

· Online seit 28.01.2021, 17:06 Uhr
Zuger Staatsangestellte dürfen weiterhin im Kantonsparlament politisieren. Dieser hat am Donnerstag eine Motion der SVP mit 42 zu 24 Stimmen abgelehnt, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung verbieten wollte, Mitglied des Parlaments zu sein.
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Die SVP begründete ihre Forderung nach einer Verfassungsänderung mit der Gewaltentrennung. Diese verhindere Machtansammlungen und Willkür. Wer in der Verwaltung arbeite, sei der Regierung unterstellt, sei er gleichzeitig im Parlament, dürfte er der Exekutive gegenüber weniger kritisch eingestellt sein. Die SVP sprach deswegen von einem Loyalitätskonflikt.

Für die Mehrheit des Parlaments ist die Gewaltentrennung zwar auch eine wichtige Sache. Wie die Kantonsregierung erachtete sie es aber als unverhältnismässig, wenn die politischen Rechte der Staatsangestellten derart stark eingeschränkt würden.

Ganzer Berufszweig betroffen

Luzian Franzini (ALG) sagte, die geforderte Einschränkung des passiven Wahlrechts sei problematisch. Es dürfe nicht sein, dass ganze Berufszweige von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen würden. Ähnlich argumentierten die Sprecherin und der Sprecher von SP und CVP.

Motionär Michael Riboni (SVP) wies diese Argumentation zurück. So unverhältnismässig könne die geforderte Unvereinbarkeitsregelung nicht sein, denn mehrere Kantone sowie der Bund würden eine solche kennen. Cornelia Stocker (FDP) unterstützte die SVP nach dem Abwägen aller Vor- und Nachteile, wie sie sagte.

Der SVP auch entgegengehalten wurde, dass Staatsangestellte nicht die einzigen Lohnbezügerinnen und -bezüger im Parlament seien, und dass es somit auch Loyalitätskonflikte bei anderen Personen geben könnte. Ein weiteres Argument gegen die Motion war, dass im Parlament alle Bevölkerungsteile vertreten sein sollen.

Zudem kennt auch Zug gewisse Einschränkungen für Staatsangestellte. Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) sagte, es gebe genügend Steuerungsmittel. Deswegen brauche es keinen Ausschluss aller.

veröffentlicht: 28. Januar 2021 17:06
aktualisiert: 28. Januar 2021 17:06
Quelle: sda

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