Strafverfahren

Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit

20.07.2022, 10:20 Uhr
· Online seit 20.07.2022, 06:04 Uhr
Christian D.* lässt Ausländer für sich arbeiten, ohne die Behörden zu informieren und hält verlangte Unterlagen monatelang zurück. Dafür büsst ihn jetzt die Zuger Staatsanwaltschaft.
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Sie kamen aus Griechenland und Rumänien, wohl wegen der Aussicht auf Arbeit und Geld. Doch die Namen der Arbeiter finden sich nicht nur auf der Lohnliste der Zuger Baufirma, bei der sie angeheuert hatten. Sie stehen auch in einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, der unlängst zur Einsicht auflag, schreibt die «Zuger Zeitung».

Die Strafverfolger verurteilen den Firmeninhaber, weil er den Behörden einen Einsatz der Ausländer nicht gemeldet hatte. Das ist ein Verstoss gegen die Personenfreizügigkeit und wird bestraft, 600 Franken Busse muss Christian D.* zahlen. Auch, weil er über Monate hinweg Unterlagen nicht einreichte, welche die Arbeitsmarktkontrolleure von ihm verlangt hatten.

Der Kanton Zug kontrolliert schweizweit mit am wenigsten

Damit verstiess D. auch gegen das Schwarzarbeitsgesetz, dessen Vollzug im Kanton Zug immer wieder Kritik auslöst.

Seit Jahren führen die Zuger Behörden schweizweit mit am wenigsten Kontrollen durch – auch 2021, wie ein Bericht des Bundesamtes für Wirtschaft vom Juni zeigt. Mit 169 Personen- und 66 Betriebskontrollen liegt der Kanton Zug an drittletzter Stelle; nur die Kantone Glarus sowie Appenzell Inner- und Ausserrhoden (die zusammen in der Statistik geführt werden) kontrollieren weniger.

Wo in anderen Kantonen spezielle Inspektorinnen und Inspektoren für die Schwarzarbeitskontrolle zuständig sind, übernehmen das in Zug die Ämter, in deren Zuständigkeit die Behörden Verstösse vermuten – das Amt für Migration, die Ausgleichskasse oder das Steueramt. Trotz Kritik steht die Regierung hinter dem Zuger Modell. Auf einen Vorstoss der ALG-Fraktion antwortete sie im September, sie sei «nach wie vor überzeugt, dass die im Kanton Zug praktizierte Art der Schwarzarbeitsbekämpfung effizient und zielführend ist.»

Bauunternehmer spricht von einem Versehen

Zurück zu Christian D., dem gebüssten Bauunternehmer. Er spricht auf Anfrage von einem Versehen:

Denn als seine Arbeiter im Herbst 2021 die Baustelle betreten, hat D. noch keine Woche das Sagen. Die Meldung sei in den turbulenten ersten Tagen schlicht vergessen gegangen, in denen er den Betrieb übernommen habe.

Das Thema habe sich für den 58-Jährigen ohnehin erledigt. Er habe die Leitung abgegeben, mit dem Baugeschäft will er nichts mehr zu tun haben. Im Zuger Handelsregister sei er nur noch als Geschäftsführer eingetragen, weil sich die Übergabe auf seinen Nachfolger verzögere.

*Name geändert

(Autor: Kilian Küttel)

veröffentlicht: 20. Juli 2022 06:04
aktualisiert: 20. Juli 2022 10:20
Quelle: Luzerner Zeitung

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