Fortpflanzungsmedizin

Parlament will Eizellenspende für Ehepaare zulassen

· Online seit 13.09.2022, 12:40 Uhr
Für verheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch gibt es Hoffnung. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat zur Legalisierung der Eizellenspende mit knappem Mehr überwiesen. Der Bundesrat muss sich nun an die Arbeit machen.
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Mit 22 Ja- zu 20 Nein-Stimmen stimmte der Ständerat einer Motion zu, mit welcher die Eizellenspende in der Schweiz legalisiert und der Fortpflanzungstourismus von verheirateten Paaren mit Kinderwunsch eingedämmt werden soll.

Die kleine Kammer folgte damit einem Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Diese hatte mit sechs zu fünf Stimmen eine Motion der WBK des Nationalrats angenommen. Der Nationalrat hatte die Motion im März mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wenn die Frau unfruchtbar ist

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rahmenbedingungen festzulegen, um Ehepaaren, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, die Eizellenspende zu ermöglichen.

Nach Auffassung der Mehrheit der Ständeratskommission führt das momentane Verbot der Eizellenspende zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung. Mit der Legalisierung der Eizellenspende würden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt, erklärte namens der Kommission Marina Carobbio Guscetti (SP/TI).

Die heutige Regel zwinge unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz dazu, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Schätzungen gingen von mindestens 500 solcher Reisen pro Jahr aus. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, könnten jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen, so Carobbio.

Eizellenspende ist invasiver Eingriff

Skeptischer ist der Bundesrat und mit ihm eine Ratsminderheit. Sie argumentierten, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten.

Die Eizellenspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden, erklärte Isabelle Chassot (Mitte/FR) den Standpunkt der Kommissionsminderheit. Vor allem ethische, juristische aber auch medizinische Bedenken sprächen gegen die Motion. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellenspende nämlich einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff dar. Mit Verweis auf die nationale Ethikkommission und die Schweizer Ärztevereinigung erklärte Chassot, dass zu viele sensible Fragen noch offen seien.

Es geht um eine Gleichstellungsfrage

Für Kommissionsmitglied Matthias Michel (FDP/ZG) hat die Motion wesentlich mit Gleichstellung und dem Grundrecht der sogenannten reproduktiven Autonomie zu tun. Kritikerinnen und Kritiker der Motion wollten zuerst alle Details lösen, aber das wäre «das Pferd am Schwanz aufgezäumt», so Michel.

Für Andrea Gmür (Mitte/LU) greift das Argument der vermeintlichen Gleichstellung viel zu kurz. Eizellenspenden förderten viel mehr soziale Ungleichheiten, es gehe um die Ausbeutung der Spenderinnen. In Spanien gebe es einen Markt für Eizellenspenden, das habe nichts mit Selbstbestimmung zu tun.

Gesetzliche Grundlage schaffen

Bundesrat Alain Berset erklärte, dass der Bundesrat materiell zur Eizellenspende keine Stellung nehme, die Motion aber ablehne. In ein paar Monaten werde die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes abgeschlossen.

Der Bundesrat muss sich aber ohnehin an die Arbeit machen. Nach der Zustimmung durch die kleine Kammer als Zweitrat hat der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung den Auftrag erhalten, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

(sda/bza)

veröffentlicht: 13. September 2022 12:40
aktualisiert: 13. September 2022 12:40
Quelle: sda

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