Luzern führt Maskenpflicht in Sekundarschule ein
Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Sekundarschulen selber, heisst es in der Mitteilung weiter. An den Gymnasien wird auf eine generelle Maskenpflicht in den Aussenanlagen verzichtet, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
An den Berufsschulen gilt eine generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Areal für alle Personen, im Unterricht wie auch draussen.
Einschränkungen beim Musik- und Sportunterricht
Im Musikunterricht an den Gymnasien gilt eine Maskenpflicht auch beim Singen, schreibt das Luzerner Bildungsdepartement weiter. Für den Sportunterricht wurden unter anderem folgende Massnahmen beschlossen: Verzicht auf Kontaktsportarten (Fussball, Handball, etc.) und Maskentragpflicht in den Garderoben.
An den Berufsschulen findet der Sportunterricht mit gewissen Ausnahmen mit Maske statt, auf Kontaktsportarten wird verzichtet. Auch in den Garderoben gilt eine Maskentragepflicht.
Die Details würden nun ausgearbeitet und in den einzelnen Rahmenschutzkonzepten festgehalten. Sie gelten ab kommendem Montag, 26. Oktober und werden am Donnerstag, 22. Oktober auf der Website des Bildungs- und Kulturdepartements und den einzelnen Schulstufen aufgeschaltet.