Beschwerde
Billag-Gebühren trotz viel Werbung
10.09.2020, 12:03 Uhr
· Online seit 23.08.2012, 14:00 Uhr
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Billag-Kunden abgewiesen. Der Betroffene wollte nicht die vollen Billag-Gebühren bezahlen, weil er sich über die viele Werbung am Fernsehen ärgerte. Die Jahresrechnung von 2011 schickte der Billag-Kunde deshalb zurück mit der Begründung, dass ein Drittel des Programms aus Werbung bestehe, mit der nichts anzufangen sei. Gemäss Gerichtsurteil muss die volle Billag-Gebühr bezahlt werden, wenn man ein empfangsbereites Gerät besitzt. Der Inhalt des Programms spiele dabei keine Rolle.
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