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Spulen im TV weiterhin möglich

05.03.2020, 18:29 Uhr
· Online seit 14.12.2018, 12:13 Uhr
Der Nationalrat hat ein Spulverbot abgelehnt
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TV-Sender sollen nicht verhindern können, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer beim zeitversetzten Fernsehen die Werbung überspringen. Der Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern.

Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Rechtskommission des Nationalrates wollte deshalb im Gesetz verankern, dass die Kabelnetzunternehmen das Überspulen der Werbung nur dann ermöglichen dürfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.

Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) betonte, niemand wolle Replay-TV verbieten, auch nicht das Überspulen der Werbung. Die Kommission wolle vor allem Verhandlungen herbeiführen zwischen TV-Sendern und Kabelnetzunternehmen. Der Vorschlag der Kommission war im Rat aber chancenlos: Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass die Fernsehsender das Überspringen der Werbung nicht erlauben oder dafür Gebühren erheben würden, die auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt würden.

Nie mehr «Bonanza» verpassen

Beat Flach (GLP) stellte fest, für Junge sei lineares Fernsehen etwas von vorgestern. Sie wüssten gar nicht, mit welchen Schmerzen das früher verbunden gewesen sei, wenn man eine Folge von «Bonanza» verpasst habe. Replay-TV dürfe nicht verhindert oder eingeschränkt werden. Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) sagte es gehe nicht an, einen Werbekonsumzwang im Gesetz zu verankern.

Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Regelung. Die Ausgangslage sei unklar, sagte sie. Die Sendeunternehmen behaupteten, jährlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von über 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Weiter wies Sommaruga darauf hin, dass die Kabelnetzbetreiber schon heute 35 Millionen Franken bezahlten für das zeitversetzte Fernsehen. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag für Werbeausfälle.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 14. Dezember 2018 12:13
aktualisiert: 5. März 2020 18:29
Quelle: sda

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