Der Beschuldigte soll für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Weiter muss er seiner Tochter eine Genugtuung und die Verfahrenskosten bezahlen. Das hat das Luzerner Kriminalgericht entschieden.
Was ist passiert?
Die Vorfälle haben im Juli 2018 angefangen. Der Beschuldigte hatte seine Zweimonate alte Tochter in eine Schublade einer Kommode gesteckt. Weil sie geweint hatte, liess er sie «während fünf bis zehn Minuten in einer geschlossenen Schublade» und überliess laut dem Urteil «weitgehend dem Zufall, ob das Opfer einen schweren Sauerstoffmangel erleiden würde».
Nach dem Vorfall ging die Mutter mit ihrer Tochter in ein Frauenhaus. Zog aber kurze Zeit später wieder zurück zum Beschuldigten, woraufhin die Misshandlungen weitergingen. Der Mann soll seine Tochter erneut in eine Schublade gelegt haben und machte diese zu – öffnete sie aber nach rund einer Minute wieder. Zudem habe er das Baby gebissen, mehrfach geschlagen und geschüttelt, heisst es im Urteil weiter. Durch die Gewalteinwirkung habe die Gefahr «schwerer, lebensgefährlicher Hirnverletzungen» bestanden.
Das Luzerner Kriminalgericht hat den Beschuldigten unter anderem wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Neben der Gefängnisstrafe soll der Beschuldigte seiner Tochter zudem eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen.
Auch die Mutter wird verurteilt
Nicht nur der Vater des Babys musste sich vor Gericht verantworten. Auch die Mutter wurde angeklagt. Das Gericht sprach sie wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig. Dies, weil sie bei den oben genannten Vorfällen dabei war und zu wenig unternommen hatte, um ihre Tochter vor den Misshandlungen zu schützen.
Die Frau wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss die Verfahrenskosten übernehmen. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. In beiden Fällen wurde Berufung eingelegt.
(red.)