Die Luzerner Kantonsregierung hat am Dienstag einen Vorstoss von Michael Kurmann (Mitte) mit 101 zu 7 Stimmen als erheblich erklärt. Die Regierung wird damit in der Eignerstrategie eine maximale Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder von 850'000 Franken vorsehen.
Verankerter Lohndeckel verlangt
Kurmann hatte ursprünglich einen im Gesetz verankerten Lohndeckel verlangt. Dieser sollte für Geschäftsleitungsmitglieder von Organisationen gelten, an denen der Kanton eine Mehrheit hält.
Die Regierung führte in ihrer Antwort aus, dass letztlich nur eine Regelung für die Luzerner Kantonalbank (Lukb) nötig sei. Für viele Mehrheitsbeteiligungen gelte das kantonale Personalrecht, von den anderen entrichte nur die Lukb eine höher Entschädigung an Geschäftsleitungsmitgliedern als gefordert.
Regierung sichert Prüfung zu
Die Regierung beantragte deswegen eine Erheblicherklärung und damit eine Regelung in der Eignerstrategie. Er sei damit einverstanden, sagte Kurmann. Er erwarte aber, dass die Regierung die Forderung umsetze und nicht nur prüfe. Regierungsrat Reto Wyss (Mitte) sicherte dies Kurmann zu.
Die Lukb setze mit den stark gestiegenen Löhnen in der Geschäftsleitung ihren guten Ruf aufs Spiel, begründete Kurmann seine Forderung. Die Hauptverantwortung liege wegen der Staatsgarantie, ohnehin nicht bei der Geschäftsleitung, sondern beim Kanton. Es brauche deswegen eine Kurskorrektur.
(sda)