Zentralschweiz
Luzern

Rigi-Seilbahn: Luzern genehmigt, doch Gericht droht

Grünes Licht vom Kanton

Knatsch um neue Rigi-Seilbahn: Gegner überlegen sich Gang vor Gericht

· Online seit 15.02.2024, 05:42 Uhr
Die Luzerner Kantonsregierung hat die Zone genehmigt, in der einst die neue Seilbahn auf die Rigi entstehen soll. Sie hat am Mittwoch diverse Beschwerden gegen den Seilbahnkorridor zurückgewiesen. Das heisst aber noch nicht, dass man jetzt mit dem Bau der neuen Rigi-Seilbahn starten kann.
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Seit Jahren schon ist die neue Seilbahn nach Rigi-Kaltbad ein Thema. Nun ist diese der Realisierung einen Schritt näher gekommen. Vor einem Bau ist man aber noch weit entfernt.

Genehmigung des Kantons «nur» ein Teilschritt

Die Luzerner Kantonsregierung hat den Seilbahnkorridor genehmigt. Dieser ist in der Ortsplanung von Weggis vorgesehen. Zudem haben die Stimmberechtigten der Gemeinde am 27. November 2022 den raumplanerischen Grundlagen grossmehrheitlich zugestimmt.

Dagegen haben Private sowie Umweltverbände Beschwerden eingereicht. Diese hat die Luzerner Kantonsregierung vollumfänglich abgewiesen. Die Gemeinde ist erleichtert über diesen Entscheid, erklärt Godi Marbach, Gemeindeschreiber von Weggis: «Der Entscheid bestärkt uns in diesem Verfahren, das sehr komplex ist. Allerdings ist es ein Etappengewinn. Die Gegner können beim Kantonsgericht eine Verwaltungsbeschwerde einreichen.» 20 Tage haben die Gegner dafür Zeit. Solange ist der Entscheid der Luzerner Kantonsregierung nicht rechtskräftig.

Landet neue Rigi-Bahn vor Gericht?

Einer der Beschwerdeführer ist die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Dort ist man enttäuscht über den Entscheid der Kantonsregierung: «Man hat nun einen Seilbahnkorridor festgesetzt, der ziemlich viele Waldrodungen beinhaltet. Die Regierung sagt, dass man die ganzen Umweltaspekte im sogenannten Plangenehmigungsverfahren behandeln wolle. Man hat also den Korridor genehmigt, ohne erst fundiert über die Frage zu sprechen, ob die Rodung in diesem Schutzwald überhaupt rechtens ist», sagt der Geschäftsführer der Stiftung, Raimund Rodewald.

Deshalb sei der Entscheid nicht nachvollziehbar. Ob sie den Beschluss der Luzerner Kantonsregierung ans Kantonsgericht weiterziehen wollen, ist jedoch noch offen. «Wir wollen das mit unseren Juristen fundiert prüfen», so Rodewald. Er betont aber auch, dass man das Projekt nicht grundsätzlich infrage stelle. «Es geht uns darum, welche Bahntechnologie ist am besten für die Landschaft? Und wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine Pendelbahn, die weniger Masten und Rodungen braucht, am verträglichsten wäre.» Geplant ist bei der neuen Rigi-Seilbahn ein System mit 22 neuen Gondeln, das mehr Masten und einen breiteren Korridor benötigt.

Auch der VCS kritisiert die Seilbahn Weggis:

Weggis hofft auf Happy End

Ein Gang vor Gericht wäre nicht im Sinne der Gemeinde Weggis. Gemeindeschreiber Godi Marbach hofft, dass die Beschwerdeführer den Entscheid für den Seilbahn-Korridor akzeptieren. Wann die neue Gondelbahn den Betrieb also aufnehmen kann, ist weiter ungewiss. Spätestens im September 2027 sollen die Bauarbeiten allerdings beginnen.

veröffentlicht: 15. Februar 2024 05:42
aktualisiert: 15. Februar 2024 05:42
Quelle: PilatusToday

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