Kanton Luzern

Urteil des Kriminalgerichts ist da: Tiktok-Raser soll ins Gefängnis

· Online seit 27.04.2024, 13:37 Uhr
Acht Monate soll der 24-Jährige hinter Gitter – wenn er sich innert drei Jahren einen weiteren Gesetzesbruch erlaubt, noch viel länger. Ob er die Strafe akzeptiert, ist offen.
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Als er noch «jung und dumm» war, wie er es an der Gerichtsverhandlung vor zwei Wochen selbst sagte, bretterte ein heute 24-Jähriger mit seinem Auto mehrfach viel zu schnell über die Strassen Luzerns. Dafür soll er ins Gefängnis, urteilt das Luzerner Kriminalgericht nun. Es hat ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Davon muss er acht Monate hinter Gitter, für die restliche Zeit wird ihm bei einer Probezeit von drei Jahren der bedingte Vollzug gewährt. Weil sein Auto getunt war, gibt es obendrauf eine Busse von 800 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von über 9200 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Darüber, ob der Mann Berufung einlegen wird, wollte seine Anwältin am Freitag keine Auskunft geben.

Innerorts mit Autobahngeschwindigkeit unterwegs

Vier Raserfahrten gibt der Mann zu, zur Last gelegt werden ihm sechs. Je eine in Eich, Nottwil, Ruswil und Risch sowie zwei in Buchrain. Mal zeigte der Tacho auf der Autobahn 202 km/h an, mal auf einer 80er-Strecke 191 km/h. Innerorts soll er einst 123 km/h gefahren sein. All diese Fahrten filmten entweder er oder jemand auf seinem Beifahrersitz, ein Video davon landete auf Tiktok.

Der Clip wurde der Luzerner Polizei von einer unbekannten Person zugespielt. So kam sie überhaupt auf den Beschuldigten, nahm ihn eines morgens an seinem Arbeitsort fest, beschlagnahmte sein Handy und durchsuchte es. Dabei stiess sie auf die restlichen Raserfilmchen.

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Die Verteidigerin kritisierte das an der Gerichtsverhandlung, die Durchsuchung sei wegen des sofortigen Geständnis ihres Mandanten nicht rechtens gewesen. Sie beharrte auf der Unverwertbarkeit der restlichen Videos und verlangte nur fürs Tiktok-Video eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken. Die Staatsanwaltschaft forderte dreieinhalb Jahre Haft.

(Luzerner Zeitung / (lf))

veröffentlicht: 27. April 2024 13:37
aktualisiert: 27. April 2024 13:37
Quelle: Luzerner Zeitung

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