Urteil im Kanton Schwyz

Polizei fand Sexarbeiterin im Küchenschrank

09.02.2024, 13:21 Uhr
· Online seit 09.02.2024, 07:36 Uhr
Eine Frau hat während der Covid-Pandemie Erotikbetriebe in Schindellegi und Richterswil im Kanton Schwyz betrieben. Nun wurde sie wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung verurteilt.
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Seit 2006 lebt die 47-jährige Ukrainerin in der Schweiz. Vor dem Strafgericht Schwyz gibt sie als Beruf Sales Account Managerin an. Sie sei im Export/Import tätig. Effektiv betreibt sie jedoch Erotikbetriebe in Schindellegi und Richterswil. Und dies auch Ende 2019 und im Frühjahr 2020, obwohl dies aufgrund der damals geltenden Covid-Massnahmen eigentlich nicht erlaubt gewesen wäre.

Wie der «Bote» berichtet, führte die Polizei am 18. März 2020 aufgrund anonymer Meldungen, dass in den Räumlichkeiten des Erotikbetriebs in Schindellegi reger Kundenbesuch stattfinde, eine Kontrolle durch. Dabei stiessen die Polizisten auf eine Frau, die sich in einem Küchenschrank versteckte. Die Polizei wurde daraufhin gebeten, nicht in ein bestimmtes Zimmer einzutreten, da sich darin ein Mann mit einer Frau befinde. Damit war für die Polizei klar, dass sich hier ein Bordell befindet.

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Gefälschte Identitätskarten

Bei den Frauen handelte es sich um eine damals 24-jährige Ukrainerin, um eine 36-jährige Rumänin und eine 34-jährige Ukrainerin. Nach eigenen Angaben waren diese als erotische Masseurinnen tätig, verfügten aber nicht über die entsprechenden Arbeitsbewilligungen. Gefunden wurden zudem gefälschte litauische Identitätskarten.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Beschuldigte die jungen Frauen ohne entsprechende Bewilligungen in die Schweiz geholt habe, diese zur Verschleierung ihrer Herkunft mit falschen Identitätskarten ausgestattet und sie als Prostituierte habe arbeiten lassen. Den Frauen habe sie zwar unentgeltlich Unterkunft gewährt, sie habe aber 50 Prozent der Einnahmen für sich gefordert und habe als Puffmutter ihre Arbeitszeiten koordiniert und bestimmt.

Geldstrafe aber kein Landesverweis

Aufgrund von Verfahrensmängel wurde die Betreiberin am Donnerstag vom Strafgericht für das Fälschen von Identitäten und der Beschäftigung der Frauen freigesprochen. Weil sie den Betrieb während der Pandemie offen hielt, wurde sie zu einer Geldstrafe auf Bewährung von 2400 Franken verurteilt. Auf einen von der Staatsanwaltschaft geforderten Landesverweis wurde zudem verzichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red.)

veröffentlicht: 9. Februar 2024 07:36
aktualisiert: 9. Februar 2024 13:21
Quelle: PilatusToday

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