Der 49-jährige Fusspfleger verliess den Saal wegen eines Zuschauers, der direkt hinter ihm sass. Der Beschuldigte bezeichnete diesen Mann seinerseits als Stalker. «Entweder er oder ich», sagte er. Weil sich der Richter weigerte, den ihm unbekannten Zuschauer vor die Tür zu stellen, stürmte der Beschuldigte unter Protest aus dem Saal.
Spiess-Hegglin im Nebenraum
Dies kostet ihn nun 500 Franken Ordnungsbusse, die er gemäss eigenen Aussagen ohnehin nicht zahlen wird. Das Gericht muss nun einen neuen Termin suchen - und erneut alle Beteiligten aufbieten. Spiess-Hegglin war beim kurzen Prozess ebenfalls anwesend. Weil sie den beiden Männern nicht begegnen wollte, verfolgte sie das Geschehen per Video in einem Nebenraum mit.
Der 49-Jährige, der aus dem Saal stürmte, und ein 79-jähriger Rentner stehen vor Gericht, weil sie Spiess-Hegglin über einen längeren Zeitraum online beleidigt und diffamiert haben sollen. So wurde die Zugerin in Facebook-Posts unter anderem als «Lügnerin» und «linke Oberzicke» bezeichnet.
Eine konkrete Drohung erkannte die Staatsanwältin in einem Post in der Facebook-Gruppe «Wir wählen SVP». «Es wird so lange weitergehen, bis ein Verrückter durchdreht und...», hiess es da. Spiess-Hegglin habe wegen dieser Nachricht befürchten müssen, dass ihr der 49-Jährige oder eine von ihm beauftragte Person körperliches Leid zufüge.
Bildmontagen mit Pornodarstellerinnen
Für ihren Hass auf Spiess-Hegglin sollen der 49-Jährige und sein 79-jähriger Mitstreiter zudem eigens eine Website erstellt haben. Dort veröffentlichten sie gemäss Anklage Bildmontagen, bei denen sie Spiess-Hegglins Gesicht auf die Körper von Pornodarstellerinnen setzten. Die Website ist heute offline.
Die Staatsanwältin fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 600 Franken, dies unter anderem wegen mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung, Beschimpfung, Pornografie und weiterer Delikte.
Der 79-jährige Rentner, bei dem die Liste der Vorwürfe etwas kürzer ist, soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken bestraft werden, dazu eine Busse von 300 Franken.
Die Beschuldigten bestreiten die meisten Vorwürfe. Jene, die sie nicht bestreiten, sind ihrer Ansicht nach verjährt, weil sie aus dem Jahr 2019 stammen. Für Vergehen gegen die Ehre beträgt die Verjährungsfrist in der Schweiz vier Jahre.
Hintergrund der Belästigungen sind die nicht geklärten Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014.
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(sda/zor)