Homeoffice & Co.

Das musst du für die Steuererklärung 2020 wissen

· Online seit 30.01.2021, 14:58 Uhr
Viele werden mittlerweile das Couvert mit den Informationen über die Steuererklärung 2020 erhalten haben. Aufgrund Corona gibt es viele offene Fragen. Wie sieht es aus mit Homeoffice? Kurzarbeit? Masken?
Sven Brun
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John Sulger Büel, Fachexperte Steuern bei der Caminada Treuhand AG mit Niederlassungen in Luzern und Zug, klärt die wichtigen Fragen zur Steuererklärung im Corona-Jahr 2020.

Herr Sulger Büel, welchen Einfluss hat Corona auf die Steuererklärung 2020?

Der Einfluss von Corona ist insgesamt weniger gross als angenommen. In einzelnen Gebieten, wie zum Beispiel bei Mietzinsenerlass oder langzeitiger Homeoffice-Tätigkeit, können sich Fragen ergeben. Bei Unternehmen ist der Einfluss insofern etwas grösser, als sich bei der Kurzarbeit auch Fragen hinsichtlich der Leistungen und deren Darstellung im Lohnausweis stellen.

Unselbständige können normalerweise Berufskosten wie Fahr- oder Verpflegungskosten angeben. Wie wirkt sich das Homeoffice darauf aus?

Aufgrund der besonderen Lage im Jahr 2020 haben einige Kantone entschieden, aus verfahrensökonomischen Gründen eine «Arbeitsplatzfiktion» zu unterstellen. Arbeitnehmer können somit trotz Pflicht zum Homeoffice die Fahrt- und Verpflegungskosten geltend machen, wie wenn sie weiterhin im Büro gearbeitet hätten. Dies wird jedoch nicht in jedem Kanton gleich handgehabt.

Können Kosten für die Einrichtung wie Laptop oder Bürotisch im Homeoffice abgezogen werden?

Die Kosten für das Homeoffice sind als Berufskosten einzuordnen. In den Steuergesetzen wird Homeoffice zwar nicht explizit erwähnt, allerdings sind nach Berufskostenverordnung in den «übrigen Berufskosten» Auslagen für Berufswerkzeuge (inkl. Hard- und Software) als auch für ein privates Arbeitszimmer enthalten.

Für die übrigen Berufskosten sieht das Gesetz eine Pauschale vor. Auf Bundesebene beträgt diese Pauschale drei Prozent des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000. Anstelle der Pauschale können jedoch auch die tatsächlich angefallenen und selbst getragenen Kosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die Kosten sowie die Notwendigkeit für die Erwerbstätigkeit können nachgewiesen werden. Eine Kombination von Pauschale und effektiven Kosten ist jedoch nicht möglich.

Können Mietkosten oder ein umfunktioniertes Arbeitszimmer von den Steuern abgezogen werden?

Die Praxen zur Berechnung der privaten Arbeitszimmerkosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Allen Kantonen ist jedoch gemein, dass die Geltendmachung der effektiven Homeoffice-Kosten (inkl. Arbeitszimmer) die Pauschale für übrige Berufskosten (siehe Frage oben) ausschliesst. Das nachfolgende Beispiel zeigt einen Vergleich zwischen effektiven und pauschalen Berufskosten für den Kanton Luzern, ausgehend von einem Nettolohn von CHF 78'000, einem 3-monatigen Home-Office und jährlichen Miet- und Nebenkosten von CHF 16'800 bzw. CHF 2'400:

Im obigen Beispiel fällt die Pauschale von 3 Prozent höher aus als die effektiven Arbeitszimmerkosten, so dass die Pauschale Anwendung findet.

Quelle: Steuern Luzern

Was ist mit der Kurzarbeits-Entschädigung. Muss diese wie normales Einkommen versteuert werden?

Kurzarbeitsentschädigungen sind in Ziffer 7 des Lohnausweises auszuweisen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitgebenden den Arbeitnehmenden den vollen Lohnbetrag trotz Kurzarbeit überweisen. Direkt von den AHV-Ausgleichskassen ausbezahlte COVID-19-Taggelder sind in der Steuererklärung als Erwerbsausfallsentschädigungen zu deklarieren.

Die Kurzarbeit hat übrigens keinen Einfluss auf die Beiträge für die Sozialversicherungen: Es sind die vollen Beiträge geschuldet.

Viele Arbeitnehmer hatten nicht so hohe Spesenauslagen wie sonst. Müssen Pauschalspesen als steuerbares Einkommen angegeben werden, da sie möglicherweise in diesem Jahr zu hoch angesetzt wurden?

Mit Bezug auf den Lohnausweis und somit auf die Bescheinigung von Spesen ändert sich im Jahr 2020 im Grundsatz nichts. Pauschale Spesenvergütungen und Spesen-Reglemente gelten trotz vermehrter Homeoffice-Tätigkeit grundsätzlich weiterhin.

Können Masken und Desinfektionsmittel von den Steuern abgezogen werden?

Grundsätzlich gilt für Unselbständige auch hier, dass allfällige Kosten für die Beschaffung von Masken und Desinfektionsmittel mit den übrigen Berufskosten abgedeckt sind. Für Selbständigerwerbende als auch für Unternehmen ist die Anschaffung von Masken und Desinfektionsmittel aufgrund der ausserordentlichen Situation oft unabdingbar, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Insofern sind die damit verbundenen Anschaffungskosten grundsätzlich als geschäftsmässig begründet zu qualifizieren und somit steuerlich absetzbar.

Hingegen sind Schutzmasken für den privaten Gebrauch, wie beispielsweise im ÖV auf dem Weg in die Physiotherapie, nicht abzugsfähig, denn es handelt sich dabei um private Lebenshaltungskosten.

Was empfehlen sie den Personen, welche sich aufgrund Corona in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden?

Bereits in «normalen» Zeiten konnten bei Zahlungsschwierigkeiten Gesuche um Stundung beziehungsweise Ratenzahlung von Steuerforderungen gestellt werden. Im Zusammenhang mit Corona haben nun diverse kantonale Steuerämter sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) kommuniziert, dass sie solche Gesuche «wohlwollend» und speditiv behandeln werden.

Es empfiehlt sich daher, diese Möglichkeit im Einzelfall zu prüfen und allenfalls entsprechende Gesuche für einen Zahlungsaufschub einzureichen. Die Hürde für Steuererlass-Gesuche bleibt jedoch unverändert hoch.

Denken Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie, zukünftig mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen ist?

Es ist zweifelsohne der Fall, dass die aktuelle Pandemie nicht spurlos an den Staatsfinanzen vorbeigehen wird. Nichtsdestotrotz muss man im internationalen Vergleich anerkennen, dass die Schweiz betreffend Bundeshaushalt und Staatsschulden sehr solide aufgestellt in diese Krise hineingerutscht ist.

Zudem ist es Tatsache, dass die Steuerpolitik der Schweiz einer von vielen Eckpfeilern ist, welche den Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiv machen. Insofern darf man momentan den Worten des Bundesrats zweifellos vertrauen, wonach drastische Sparmassnahmen und Steuererhöhungen die letzten Mittel zur Überbrückung der aktuellen Krise sein sollen.

veröffentlicht: 30. Januar 2021 14:58
aktualisiert: 30. Januar 2021 14:58
Quelle: PilatusToday

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