Rund 10 Wochen nach dem Lockdown lockert der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend.
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Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören Familienanlässe beispielsweise Hochzeiten oder Konzerte und politische Kundgebungen. Das Versammlungsverbot wird per 30. Mai auf 30 Personen erhöht.
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Die Lockerungen des Bundesrates sind ein grosser Schritt zurück zur Normalität.
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Spätestens jedoch am 6. Juli. Bis dann will der Bundesrat die Grenzen im Schengen-Raum wieder öffnen.