Läden, Museen, Zoos

Diese Lockerungen gelten ab heute

01.03.2021, 08:45 Uhr
· Online seit 01.03.2021, 06:28 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine vorsichtige schrittweise Öffnung beschlossen. Ab heute treten die ersten Lockerungen in Kraft. Eine erfreuliche Nachricht für Läden, Museen, Zoos, Bibliotheken und Jugendliche bis 20 Jahre.
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Sie profitieren vom Entschluss des Bundesrates. Andere bleiben weiter auf der Hoffnung sitzen, dass am 22. März bereits der nächste Schritt in Richtung Normalität gemacht werden kann. Für all jene, die den Überblick verloren, hier nochmal eine Übersicht, was ab heute wieder erlaubt ist.

Geschäfte dürfen wieder öffnen

Alle Geschäfte können ihre Türen wieder öffnen, unabhängig davon, welche Produkte sie anbieten. Es gelten jedoch Kapazitätsbeschränkungen und eine Maskenpflicht. In Einkaufszentren dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten, wie in allen Läden insgesamt erlaubt sind.

Trainings im Freien mit Einschränkungen möglich

An Aussentrainings dürfen wieder bis zu 15 Personen teilnehmen. Jedoch sind nur Übungen ohne Körperkontakt erlaubt. Wettkämpfe sind weiterhin verboten. Eine Maske muss nicht getragen werden, solange der Abstand eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Personen ab 20 Jahren.

Private Treffen draussen mit bis zu 15 Personen

Passend zum schönen Wetter sind private Treffen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Dabei gilt es zu beachten, dass Kinder mitzählen und diese Lockerung nur für Anlässe mit Freunden oder der Familie gilt. Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten (mit Ausnahme von Gottesdiensten, Beerdigungen oder politischen Versammlungen). Auch Selbsthilfegruppen bis zehn Personen in den Bereichen Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit sind neu wieder erlaubt.

Proben für Musikgruppen oder ähnliches sind ebenfalls wieder mit bis zu 15 Teilnehmenden gestattet. Entweder mit Maskenpflicht oder genügend Abstand. Vorführung dürfen aber weiterhin keine gegeben werden.

Jugendliche bis 20 erhalten Privilegien

Der Bundesrat betonte am Mittwoch, dass vor allem die Jungen unter den Einschränkungen des öffentlichen Lebens leiden würden. Darum hat man für alle bis Jahrgang 2001 weitere Lockerungen im Bereich Sport, Kultur und Angeboten der Jugendarbeit wie Jugendtreffs oder Pfadi beschlossen.

Trainings und Wettkämpfe ohne Publikum sind für sie in Innenräumen sowie Aussenbereichen wieder erlaubt. Das gilt auch für Kontaktsportarten. Ebenfalls sind Lager für Jugendliche bis Jahrgang 2021 wieder erlaubt, es braucht jedoch ein Schutzkonzept.

Bei Musikbands, Jugendorchestern und Jugendchören sind gemeinsame Proben wieder gestattet. Konzerte oder Aufführungen dürfen nicht vor Publikum stattfinden, können jedoch gefilmt und online übertragen werden.

Aussenbereiche der Zoos öffnen

Ausflüge in Zoos sind wieder möglich, jedoch dürfen nur die Aussenbereiche öffnen. In den Innenräumen lasse sich der Abstand nur schwer einhalten und das Übertragungsrisiko sei wesentlich höher. Für die Verpflegung können Zoos Take-Aways anbieten.

Keine Führungen in Museen

Obwohl die Museen und Bibliotheken wieder öffnen können, gibt es hier Einschränkungen. So dürfen in Museen keine Führungen oder Vernissagen stattfinden, da diese als Veranstaltung zählen. In Bibliotheken gilt eine Maskenpflicht und es dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Personen eingelassen werden.

Homeoffice-Pflicht bleibt vorerst

Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, dort Homeoffice anzuordnen, wo es mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist. Ziel sei es weiterhin die Kontakte zu reduzieren.

(red.)

veröffentlicht: 1. März 2021 06:28
aktualisiert: 1. März 2021 08:45
Quelle: PilatusToday

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