Grenzen im Schengen-Raum öffnen ab dem 6. Juli
Quelle: CH Media Video Unit
Die Grenzkontrollen nach Deutschland, Österreich und Frankreich sollen wie angekündigt bereits per 15. Juni aufgehoben werden. Weil die Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus zurzeit tief ist, lockert der Bundesrat die Einreisebeschränkungen noch weiter.
8. Juni: Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte
Die Kantone bearbeiten ab dem 8. Juni wieder alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum. Schweizer Unternehmen können zudem wieder Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn diese in der Schweiz nicht verfügbar sind. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, die Stellenmeldepflicht wieder zu aktivieren.
Ab 8. Juni ist der Familiennachzug wieder für alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung sowie für vorläufig aufgenommene Personen unter den üblichen Bedingungen möglich.
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende dürfen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft wieder einreisen, um ihre mindestens 90-tägige Aus- und Weiterbildung zu beginnen, weiterzuverfolgen oder abzuschliessen.
6. Juli: Öffnung aller Grenzen im Schengen-Raum
Schliesslich will der Bundesrat die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherstellen.
Italien hat angekündigt, die Grenzen zur Schweiz am 3. Juni wieder zu öffnen. Für die Schweiz ist dies jedoch noch zu früh. Der Bundesrat will diesen Schritt in den kommenden Wochen mit dem Tessin, Italien und weiteren Nachbarländern koordinieren.