Im Fitnesscenter gilt die Maskenpflicht auch für Einzeltrainings
In den neuen Schutzkonzepten des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbands (SFGV) sowie der IG Fitness steht, dass etwa beim Einzeltraining nicht immer eine Maske getragen werden muss. Die Schutzkonzepte wurden erstellt, nachdem der Bundesrat am Mittwoch die neuen Corona-Massnahmen bekannt gab. Doch das stimmt nicht.
Weil der Mindestabstand im Fitness nicht immer klar eingehalten werden könne, gilt eine Maskenpflicht im Fitness – auch beim Einzeltraining. Dies bestätigte BAG-Sprecher Jonas Montani gegenüber PilatusToday und Tele 1. Die einzigen Ausnahmen seien Trainings wie etwa Yoga, bei denen mindestens 4 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen oder Abschrankungen zwischen den einzelnen Personen angebracht sind. Bei Trainings mit erhöhter körperlicher Anstrengung wie etwa Konditionstraining betrage die benötigte Fläche 15 Quadratmeter.
Des Weiteren sei die Personenzahl bei einem Gruppenkurs auf 15 zu begrenzen. Diese Zahl könne allerdings je nach Raumgrösse auch kleiner sein. «Zentral ist, dass die Abstände je nach Training immer eingehalten werden können», so Montani. Die Kontrolle der Richtigkeit und Umsetzung der Schutzkonzepte obliege schlussendlich den Kantonen.
(red.)