· Online seit 02.12.2020, 16:05 Uhr
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Im neusten Entwurf zur Corona-Verordnung steht, dass Arbeitergeber dafür zu sorgen haben, dass ihre Angestellten «ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen».
Wolle man Weihnachten in gewohntem oder zumindest vernünftigen Rahmen feiern, so müssten die Kontakte weiter reduziert werden. Die Homeoffice-Pflicht – sollte sie wirklich eingeführt werden – gilt bis zum 20. Januar.
(red.)
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