Coronavirus

Skigebiete dürfen ab dem 30. Dezember wieder öffnen

Ob-, Nidwalden und Uri

Skigebiete dürfen ab dem 30. Dezember wieder öffnen

30.12.2020, 07:16 Uhr
· Online seit 28.12.2020, 18:35 Uhr
Während die Schwyzer Skigebiete bis und mit 8. Januar geschlossen bleiben müssen, dürfen jene in den Kantonen Obwalden, Nidwalden und Uri den Betrieb ab Mittwoch, 30. Dezember, «unter strengen Auflagen» wieder aufnehmen.
Anzeige

Die Corona-Situation habe sich stabilisiert, teilen die Kantone Ob-, Nidwalden und Uri mit. Die notwendigen Voraussetzungen für den Skibetrieb seien nun gegeben.

Kein Alkohol und Kapazitätsgrenze

Die Lage in den Spitälern habe sich in den drei Kantonen wieder entschärft. Der Skibetrieb sei mit Kapazitätsbegrenzungen wieder möglich.

In Sachen Verpflegung seien ausschliesslich Take-aways erlaubt. In den Obwaldner und Nidwaldner Skigebieten darf jedoch kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Der Kanton Uri schreibt, wenn der R-Wert auch in den kommenden Tagen unter 1 bleibt, wären die Voraussetzungen erfüllt, die Gastwirtschaftsbetriebe gemäss der Corona-Verordnung wieder zu eröffnen. Ob die Gastrobetriebe ab 1. Januar wieder öffnen dürfen, wolle die Kantonsregierung in den kommenden Tagen entscheiden.

Betreiber und Gäste müssen vorsichtig sein

«Wir appellieren allerdings an die Bevölkerung, auch auf der Piste und in den Transportanlagen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und vorsichtig zu sein», erklärt die Obwaldner Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser.

Gemäss der Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger sei es nun an den Skigebieten zu beweisen, dass ihre Schutzkonzepte hinsichtlich Abstandhalten, Maskenpflicht und Verhinderung von Ansammlungen taugen und eingehalten werden.

In Schwyz frühestens ab 8. Januar auf die Piste

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz stellt die nötige Betriebserlaubnis für die Skigebiete frühstens ab dem 8. Januar in Aussicht. Der Kanton Schwyz erfülle zurzeit die epidemiologischen Voraussetzungen nicht, um die Betriebsbewilligung zu erteilen, hiess es. Zwar würden die Schutzkonzepte der Skigebiete den Betrieb zulassen, das Contact Tracing funktioniere und es bestünden auch genügend Testkapazitäten.

Allerdings lägen die Fallzahlen und der sogenannte R-Wert, der angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person ansteckt, weiterhin über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Am stärksten ins Gewicht falle die angespannte Lage in den Spitälern. Geschlossen bleiben alle Skilifte und Sessellifte, die Skipisten und die Schlittelwege. Die Bergbahnen dürfen weiterhin betrieben werden.

Quelle: tele1

Die Luzerner Regierung entscheidet am Dienstag über den Betrieb der Skigebiete.

Vor Weihnachten hatten die Zentralschweizer Kantonsregierungen entschieden, über die Festtage keine Betriebsbewilligungen für Skianlagen zu erteilen. Dies, um die Spitäler nach Skiunfällen nicht noch zusätzlich zu belasten.

veröffentlicht: 28. Dezember 2020 18:35
aktualisiert: 30. Dezember 2020 07:16
Quelle: PilatusToday / SDA

Anzeige
Anzeige