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Abgewiesene Asylbewerber sollen vor Ausschaffung nicht isoliert werden

Abgewiesene Asylbewerber sollen vor Ausschaffung nicht isoliert werden

11.06.2015, 23:55 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Abgewiesene Asylbewerber im Kanton Luzern werden nicht in Zivilschutzanlagen untergebracht. Die Regierung lehnte einen entsprechenden Vorstoss aus dem Grossen Rat ab. Darin wurde verlangt, dass abgewiesene Asylbewerber bis zur Ausschaffung kontrolliert untergebracht werden, damit sie nicht untertauchen können. Es gäbe keinen Grund das gut funktionierende System zu ändern, schrieb die Luzerner Regierung in ihrer Antwort. Die Befürchtung, dass viele abgewiesene Asylbewerber untertauchen würden, basiere auf Vermutungen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 23:55

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