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Bundesrat hat Mindestanforderungen für private Security

Bundesrat hat Mindestanforderungen für private Security

12.06.2015, 04:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Bundesrat hat Mindestanforderungen für private Sicherheitsfirmen erlassen. Bevor eine Bundesbehörde in der Schweiz oder im Ausland eine private Sicherheitsfirma beauftragt, muss neu deren guter Ruf nachgewiesen sein. Damit wolle man Draufgänger unter den Securitys ausschliessen, sagt Marc Schinzel vom Bundesamt für Justiz: Man wolle sicherstellen, dass seriöse Firmen den Zuschlag bekommen. Zudem solle es keine Diskrepanz zwischen den privaten Securitys und behördlichen Organen geben. Hintergrund für die Massnahmen bildet der Irak-Krieg, wo es zu Übergriffen von Sicherheitsleuten im Gefängnis Abu Ghraib kam.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 04:00

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