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Bundesrat legt Kontigent für Arbeiter aus den neuen EU-Staaten fest

Bundesrat legt Kontigent für Arbeiter aus den neuen EU-Staaten fest

11.06.2015, 22:30 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Bundesrat hat 3200 Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten freigegeben. Die Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte von ausserhalb Europa bleiben unverändert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass auf die zehn neuen EU-Ost- Staaten höchstens 700 Jahres- und 2500 Kurzaufenthalter bewilligt werden. Bis das erweiterte Freizügigkeitsabkommen mit den neuen EU-Ländern in Kraft tritt bleibt zudem die Zulassung für Jahres- und Kurzaufenthalter auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Für die Landwirtschaft können nach Prüfung der arbeitsmarktlichen Voraussetzungen auch Kurzaufenthalte für Erntehelfer aus den neuen EU-Ländern bewilligt werden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 22:30

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