Der Bundesrat hat 3200 Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten freigegeben. Die Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte von ausserhalb Europa bleiben unverändert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass auf die zehn neuen EU-Ost- Staaten höchstens 700 Jahres- und 2500 Kurzaufenthalter bewilligt werden. Bis das erweiterte Freizügigkeitsabkommen mit den neuen EU-Ländern in Kraft tritt bleibt zudem die Zulassung für Jahres- und Kurzaufenthalter auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Für die Landwirtschaft können nach Prüfung der arbeitsmarktlichen Voraussetzungen auch Kurzaufenthalte für Erntehelfer aus den neuen EU-Ländern bewilligt werden.