Bundesrat lehnt Tierschutzanwalt-Initiative ab

12.06.2015, 05:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Kantone sollen keine Tierschutzanwälte einführen müssen. Diese Meinung vertritt der Bundesrat. Er empfiehlt daher dem Parlament, die sogenannte Tierschutzanwalt-Initiative abzulehnen. Lanciert wurde diese vom Schweizer Tierschutz. Sie verlangt, dass bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Anwalt die Interessen der Tiere vertritt. Dies zum Beispiel bei Tierquälerei. Laut dem Bundesrat spricht zwar nichts dagegen, dass künftig neben Zürich, St.Gallen und Bern auch andere Kantone Tierschutzanwälte einsetzen. Jeder Kanton soll jedoch selber darüber entscheiden können.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 05:05

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