Die SBB dürfen bei Graufahrern abkassieren
12.06.2015, 08:25 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die SBB dürfen den vollen Schwarzfahrer-Zuschlag verlangen, wenn ein Passagier in der 1. Klasse mit einem gültigen 2. Klasse Billet kontrolliert wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Zusätzlich müssen die Reisenden den Aufpreis zwischen der 1. und 2. Klasse bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht anerkennt den Unterschied zwischen Schwarz- und Graufahrern, die bereits einen Teil der Fahrkosten bezahlt haben.
Nach dem Gerichtsentscheid fordert das Bundesamt für Verkehr von den SBB, dass sie eine kundenfreundliche Regelung einführen sollen.
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