Doch keine Hüte-Lizenz nötig für Götti und Gotti
Götti und Gotti müssen für das Hüten ihrer Patenkinder nun doch keine Lizenz lösen. Mit diesem Vorschlag sei man zu weit gegangen, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber der Zeitung „Sonntag“. Sogar ihre Mutter und ihre Schwester seien über die vorgeschlagene Regelung erstaunt gewesen. Im Rahmen der neuen Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung sollte die Hüte-Lizenz verschärft werden. Künftig sollten auch Nachbarn, Tanten oder Taufpaten eine Bewilligung einholen, wenn sie ein fremdes Kind mehr als 20 Stunden pro Woche hüten. Widmer-Schlumpf revidiert nun die Vorlage. Künftig will die Justizministerin zwischen privater und geschäftlicher Kinderbetreuung unterscheiden.