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Entscheid beim Bau der Erdgasleitung

Entscheid beim Bau der Erdgasleitung

11.06.2015, 20:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die italienische Baufirma Ghizzoni darf beim Bau der Erdgasleitung durch den Kanton Luzern ab sofort keine Erd-Arbeiten mehr ausführen. Das Bundesamt für Ausländerfragen hat dies mit sofortiger Wirkung verboten.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 20:20

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