Gesamtarbeitsvertrag für Temporärbüros ab Neujahr

12.06.2015, 10:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Mittlere und grössere Temporärbüros müssen sich künftig an einen Gesamtarbeitsvertrag halten und Mindeststundenlöhne zwischen 16 und 24 Franken bezahlen. Der Bundesrat hat erstmals einen GAV für diese Branche allgemeinverbindlich erklärt. Neben dem Mindestlohn sieht der GAV eine Normalarbeitszeit von 42 Stunden vor, sowie 5 Wochen Ferien für Angestellte ab 50 Jahren und eine Krankentaggeldversicherung. Die neue Regelung gilt ab Neujahr. Die Gewerkschaft Unia reagierte erfreut. Der GAV sei ein Meilenstein in der Vertragspolitik. Schätzungsweise 270 000 temporär Arbeitnehmende profitieren laut Unia vom allgemeinverbindlichen Vertrag.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 10:50

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