11.06.2015, 19:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Mordprozess vor dem Kreisgericht in Konolfingen hat der Staatsanwalt heute für alle vier Angeklagten Zuchthausstrafen zwischen 14 und 19 Jahren gefordert. Entgegen den Empfehlungen des psychiatrischen Gutachters beantragte der Staatsanwalt keine Einweisung in Arbeitserziehungsanstalten. Die Rückfallgefahr sei bei allen zu gross. Die vier Angeklagten hatten vor zwei Jahren einen 21-jährigen Mann kaltblütig ermordet.
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