Kanton erhält neues Polizeigesetz
Der Kanton Obwalden erhält nach über 35 Jahren ein neues Polizeigesetz. Dieses regelt Aufgaben und Kompetenzen der Kantonspolizei. Unter anderem brauchen private Sicherheitsfirmen neu eine Bewilligung. Damit soll die Sicherheit und Qualität in dieser Branche sichergestellt werden, heisst es in einer Mitteilung der Obwaldner Staatskanzlei. Ausserdem gibt es keinen Maximalbestand an Personal mehr. Im aktuellen Gesetz dürfen höchstens 50 Personen bei der Kantonspolizei arbeiten. Neu bestimmen Regierung und Parlament über den Bestand. Die Regierung hat den Gesetzesentwurf dem Kantonsparlament unterbreitet. Vorgesehen ist, dass das neue Gesetz Anfang 2011 in Kraft gesetzt wird.