Kanton will Spitalbauten den Spitälern überlassen
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Die Spitalbauten im Kanton Luzern sollen künftig den Spitälern selber übertragen werden. Dies sieht die Vorlage vor, über die am 7. März abgestimmt wird. Demnach soll mit der Übertragung der Spitalgebäude der notwendige Handlungsspielraum für die Kantonsspitäler gewahrt werden. Notwendig sei dies, damit die Kantonsspitäler mit den Privatspitälern mitzuhalten können. Ab 2012 gilt nämlich die freie Spitalwahl der Patientinnen und Patienten. Gegner der Vorlage befürchten jedoch einen Leistungs- und Angebotsabbau.