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Massnahmen Personenfreizügigkeit werden eingehalten

Massnahmen Personenfreizügigkeit werden eingehalten

12.06.2015, 07:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Rahmen der Personenfreizügigkeit werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz gut eingehalten. Diese Bilanz zieht das Staatssekretariat für Wirtschaft zur Umsetzung der sogenannten flankierenden Massnahmen. Die grosse Mehrheit der kontrollierten Betriebe und Arbeitgeber haben die Bedingungen im vergangenen Jahr eingehalten. Bei ausländischen Betrieben, die Arbeitgeber in die Schweiz schicken, hätten 8 Prozent die Lohnbedingungen unterboten oder dagegen verstossen. Das sind gleich viele wie in den Vorjahren. Bei den Schweizer Arbeitgebern gingen die Lohnunterbietungen von 8 auf 4 Prozent zurück.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 07:00

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